Dürfen Chefs Whistleblowern kündigen?

Frau auf Rolletreppe

Korruption in Unternehmen ist auch in Deutschland ein Thema. Aufgedeckt werden allerdings nur die wenigsten Straftaten, denn viele Mitarbeiter befürchten ihre Kündigung, sollten sie Behörden darüber informieren. Doch dürfen Chefs in solchen Fällen die Kündigung aussprechen?

Bis vor einigen Jahren riskierten Mitarbeiter, die Missstände oder gar Straftaten ihrer Arbeitgeber nach außen trugen, in Deutschland eine verhaltensbedingte Kündigung. Arbeitsrichter sahen in diesem Verhalten der sogenannten Whistleblower – diejenigen, die den Arbeitgeber „verpfeifen“ – eine Verletzung der Loyalitätspflicht.

Whistleblower nehmen ihre staatsbürgerlichen Reche wahr

Das hat sich mittlerweile geändert. Stellt ein Mitarbeiter heute fest, dass sein Vorgesetzter schwere Straftaten begeht bzw. nicht für Abhilfe sorgt, kann er gegen ihn Strafanzeige erstatten. Er muss also nicht die fristlose Kündigung befürchten, wenn er nicht Rücksicht auf die Interessen seines Arbeitgebers nimmt.

Denn zeigen Mitarbeiter Vorgesetzte bei der Strafverfolgungsbehörde an, nehmen sie „nur“ ihre staatsbürgerlichen Rechte wahr, auch, wenn sie dafür Geschäftsgeheimnisse preisgeben. Sie sollten sich dann aber wirklich sicher sein, dass ihre Beobachtungen tatsächlich zutreffen!

 

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 

 


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Sabine Hockling

Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.