Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist das Thema Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende müssen die ihnen zugeteilten Passwörter für sich behalten, sicher aufbewahren sowie nicht an Dritte weitergeben. Denn in der Regel setzen Unternehmen Passwörter ein, um Mitarbeitenden gewisse Zugriffsrechte einzuräumen sowie die Daten zu schützen.
Wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten
Wer mit dem Passwort einer Kollegin oder eines Kollegen arbeitet, nutzt es illegal und riskiert dementsprechend sowohl eine Kündigung als auch eine Anzeige – vor allem, wenn er seine eingeräumten Zugriffsrechte so überschreitet. Denn wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Und weil das zu einem gravierenden Vertrauensbruch zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden führt, ist eine fristlose Kündigung möglich.
Dass das nicht unüblich ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 1066/08): Ein Beschäftigter verschaffte sich mit dem Passwort eines Mitarbeitenden Lese- und Schreibrechte über seinen Status hinaus – und änderte Daten. Als das Unternemen dahinterkam, kündigte es dem Mitarbeitenden fristlos und erstattete außerdem Strafanzeige wegen Datenveränderung.
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