Dürfen Mitarbeitende die Passwörter ihrer Kollegen benutzen?

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Angesichts der Datenskandale der letzten Jahre ist das Thema Datenschutz und -sicherheit in vielen Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der Umgang mit Passwörtern.

Mitarbeitende müssen die ihnen zugeteilten Passwörter für sich behalten, sicher aufbewahren sowie nicht an Dritte weitergeben. Denn in der Regel setzen Unternehmen Passwörter ein, um Mitarbeitenden gewisse Zugriffsrechte einzuräumen sowie die Daten zu schützen.

Wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer mit dem Passwort einer Kollegin oder eines Kollegen arbeitet, nutzt es illegal und riskiert dementsprechend sowohl eine Kündigung als auch eine Anzeige – vor allem, wenn er seine eingeräumten Zugriffsrechte so überschreitet. Denn wer fremde Passwörter benutzt, verstößt gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Und weil das zu einem gravierenden Vertrauensbruch zwischen Unternehmen und Mitarbeitenden führt, ist eine fristlose Kündigung möglich.

Dass das nicht unüblich ist, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München (Az.: 11 Sa 1066/08): Ein Beschäftigter verschaffte sich mit dem Passwort eines Mitarbeitenden Lese- und Schreibrechte über seinen Status hinaus – und änderte Daten. Als das Unternemen dahinterkam, kündigte es dem Mitarbeitenden fristlos und erstattete außerdem Strafanzeige wegen Datenveränderung.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.