Nach den Datenskandalen der letzten Jahre ist Datenschutz in Unternehmen ein sensibles Thema. Dazu gehört auch der korrekte Umgang mit Passwörtern.
Mitarbeitende müssen ihre Passwörter geheim halten, sicher aufbewahren und niemandem weitergeben. Unternehmen setzen Passwörter ein, um Zugriffsrechte zu steuern und Daten zu schützen.
Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten
Wer das Passwort einer Kollegin oder eines Kollegen nutzt, handelt rechtswidrig und riskiert Kündigung und Strafanzeige – besonders, wenn er seine Zugriffsrechte überschreitet. Das Verwenden fremder Passwörter verletzt die arbeitsvertraglichen Pflichten. Ein solcher Vertrauensbruch kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Wie oft das passiert, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München (Az. 11 Sa 1066/08): Ein Beschäftigter nutzte das Passwort eines Kollegen, um sich unbefugt Lese- und Schreibrechte zu verschaffen. Er änderte sogar Daten. Als das Unternemen dies bemerkte, kündigte es ihm fristlos und zeigte ihn wegen Datenveränderung an.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


