Dürfen Mitarbeitende während der Arbeit mit Headhuntern sprechen?

Rotes Spielzeugtelefon

Unternehmen kämpfen zunehmend damit, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Gleichzeitig stellen sie hohe Ansprüche an Bewerber:innen. Headhunter helfen oft bei der Suche nach Fach- und Führungskräften. Häufig rufen sie Mitarbeitende direkt am Arbeitsplatz an. Doch dürfen diese solche Gespräche führen?

Arbeitgeber reagieren auf Headhunter-Anrufe meist gereizt. Solche Kontakte stören nicht nur den Arbeitsablauf, sondern zielen darauf ab, Mitarbeitende abzuwerben. Und wer will schon, dass die besten Kräfte das Unternehmen verlassen?

Ruft ein Headhunter während der Arbeitszeit an, fragt nach Wechselinteresse und beschreibt kurz eine Stelle, darf der Mitarbeitende zuhören. Solche kurzen Unterbrechnungen muss der Arbeitgeber dulden – vorausgesetzt, private Telefonate sind nicht grundsätzlich verboten.


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Gespräch in die Freizeit verlegen

Mehr Geduld muss der Arbeitgeber jedoch nicht zeigen. Interessierte Mitarbeitende sollten daher nach dem ersten kurzen Austausch weitere Gespräche mit dem Headhunter in ihre Freizeit verlegen.

Das Abwerben von Mitarbeitenden durch Headhunter ist rechtlich erlaubt und gehört zum Wettbewerb. Dennoch steht es im Spannungsfeld zur arbeitsrechtlichen Pflicht, dem Arbeitgeber loyal und vertragsgetreu zu dienen.

Beschäftigte sollten sich bewusst sein, dass sie in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen, für ihre Arbeit bezahlt werden und ihrem Arbeitgeber gegenüber fair bleiben müssen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.