Für Unternehmen wird es immer schwieriger, gute Fachleute zu finden. Gleichzeitig haben sie eine sehr genaue Vorstellung von ihnen. Daher können Headhunter bei der Suche nach Fach- und Führungskräften eine große Hilfe sein. In der Regel rufen sie Mitarbeiter am Arbeitsplatz an. Doch dürfen Arbeitnehmer dann überhaupt mit ihnen sprechen?
Arbeitgeber reagieren beim Thema Headhunter äußerst sensibel. Denn eine Kontaktaufnahme von ihnen hält Mitarbeiter am Arbeitsplatz nicht nur von ihrer Arbeit ab, sondern will sie obendrein auch noch abwerben. Und wer will schon, dass seine leistungsfähigen Mitarbeiter abgeworben werden?
Ruft ein Headhunter am Arbeitsplatz an, fragt einen Mitarbeiter nach seinem Wechselinteresse und beschreibt kurz die Stelle, dann kann der Arbeitnehmer problemlos zuhören. Solch eine Störung müssen Arbeitgeber dulden – vorausgesetzt, private Telefonate am Arbeitsplatz sind nicht grundsätzlich verboten.
Gespräch mit Headhunter in Freizeit verlegen
Weiter muss die Geduld eines Arbeitgebers allerdings nicht reichen. Deshalb sollten interessierte Beschäftigte nach dem ersten kurzen Telefonat jedes weitere Gespräch mit dem Headhunter in ihre Freizeit verlegen.
Wichtig: Das Abwerben von Mitarbeitern durch einen Headhunter gehört zum Wettbewerbsrecht. Dieser wettbewerbsrechtliche Aspekt kollidiert aber mit der arbeitsrechtlichen Pflicht von Mitarbeitern, sich ihrem Arbeitgeber gegenüber vertragstreu und loyal zu verhalten.
Deshalb sollten Beschäftigte beim Kontakt mit Headhuntern immer daran denken, dass sie sich in einem aktiven Arbeitsverhältnis befinden, von ihrem Arbeitgeber für ihre Arbeitsleistungen vergütet werden und sich ihm gegenüber daher auch fair verhalten sollten.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.