Netzwerke wie Facebook, LinkedIn und Twitter sind längst Teil des Berufslebens. Sie dienen der Kontaktpflege, dem Selbstmarketing – und manchmal auch dem Lästern. Doch Vorsicht: Wer negativ über Chefs spricht, riskiert ernste Folgen.
Kritik an Vorgesetzten oder unbedachtes Liken bestimmter Inhalte kann Mitarbeitenden schaden. Deshalb sollten sie genau überlegen, was sie über Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kolleg:innen posten. Selbst auf privaten Accounts können abfällige Äußerungen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Ist die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit verboten?
- Wenn Tweets den Job kosten
- Was dürfen Arbeitgeber von Beschäftigten verlangen?
Kein Social Media während der Arbeitszeit
Unternehmensschädigende Aussagen verletzen immer den Arbeitsvertrag – egal, wo sie geäußert werden. Dasselbe gilt, wenn Mitarbeitende während einer Krankschreibung Freizeitaktivitäten posten.
Auch Social-Media-Aktivitäten während der Arbeitszeit ist tabu, es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt sie ausdrücklich. Andernfalls droht sogar die fristlose Kündigung.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
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