Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt, erfasst viele in Deutschland das Fußballfieber. Je weiter die deutsche Nationalmannschaft kommt, desto größer wird der Wunsch, die Spiele live zu verfolgen. Doch was ist am Arbeitsplatz erlaubt?
Unternehmen sollten sich auf solche Großereignisse vorbereiten und klären, wie sie damit umgehen. Dürfen Mitarbeitende die Spiele während der Arbeitszeit schauen? Klare Regeln schaffen hier Sicherheit und verhindern Missverständnisse.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis gilt: Mitarbeitende müssen ihre vertraglich vereinbarte Arbeit erledigen. Freizeitaktivitäten wie das Schauen von Spielen oder das Hören von Radiosendungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
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Kompromisse sind möglich – klare Regeln auch
Viele Arbeitgeber zeigen sich bei solchen Anlässen flexibel und gestatten das Verfolgen der Spiele der deutschen Mannschaft. Wer alle Spiele sehen möchte oder auf einen stregen Vorgesetzten trifft, sollte Urlaub nehmen oder die Spiele aufzeichnen.
Stellt der Arbeitgeber einen Fernseher bereit oder erlaubt die Internetnutzung, kann er dafür Bedingungen festlegen. Solche Regelungen, etwa die vorübergehende Aufhebung eines privaten Nutzungsverbots, hält er meist schriftlich fest.
Trotz aller Begeisterung sollten Mitarbeitende Maß halten. WM-Outfits oder Gesichtsbemalungen sind nur dann angebracht, wenn der Chef zustimmt oder nichts dagegen hat.
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