Dürfen Mitarbeitende die Fußball-WM im Job schauen?

Großraumbüro

Wenn die Fußball-Weltmeisterschaft beginnt, erfasst viele in Deutschland das Fußballfieber. Je weiter die deutsche Nationalmannschaft kommt, desto größer wird der Wunsch, die Spiele live zu verfolgen. Doch was ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Unternehmen sollten sich auf solche Großereignisse vorbereiten und klären, wie sie damit umgehen. Dürfen Mitarbeitende die Spiele während der Arbeitszeit schauen? Klare Regeln schaffen hier Sicherheit und verhindern Missverständnisse.

Ohne ausdrückliche Erlaubnis gilt: Mitarbeitende müssen ihre vertraglich vereinbarte Arbeit erledigen. Freizeitaktivitäten wie das Schauen von Spielen oder das Hören von Radiosendungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.


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Kompromisse sind möglich – klare Regeln auch

Viele Arbeitgeber zeigen sich bei solchen Anlässen flexibel und gestatten das Verfolgen der Spiele der deutschen Mannschaft. Wer alle Spiele sehen möchte oder auf einen stregen Vorgesetzten trifft, sollte Urlaub nehmen oder die Spiele aufzeichnen.

Stellt der Arbeitgeber einen Fernseher bereit oder erlaubt die Internetnutzung, kann er dafür Bedingungen festlegen. Solche Regelungen, etwa die vorübergehende Aufhebung eines privaten Nutzungsverbots, hält er meist schriftlich fest.

Trotz aller Begeisterung sollten Mitarbeitende Maß halten. WM-Outfits oder Gesichtsbemalungen sind nur dann angebracht, wenn der Chef zustimmt oder nichts dagegen hat.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.