Dürfen Mitarbeitende ihr Personalgespräch heimlich aufnehmen?

Kassette für Kassettenrecorder

Viele Beschäftigte besitzen ein Smartphone mit Aufnahmefunktion. Da ist die Versuchung groß, wichtige Gespräche einfach mitzuschneiden. Doch ist das rechtlich erlaubt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAuf keinen Fall. Wer ein Gespräch heimlich aufzeichnet, verletzt das Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmenden. Beschäftigte sollten daher niemals Personalgespräche heimlich aufzeichnen. Eine solche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Gesprächsteilnehmenden kann zur fristlosen Kündigung führen.

Arbeitsgerichte sehen bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oft das Vertrauensverhältnis als so zerstört an, dass eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich ist.


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Gesprächsprotokoll statt Aufnahme

Gerichte bewerten eine solche Pflichtverletzung unterschiedlich. Daher muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Einige Arbeitsgerichte halten „nur“ eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung für angemessen.

Wer den Verlauf seines Personalgesprächs festhalten möchte, kann ein Gesprächsprotokoll erstellen, das alle Gesprächsteilnehmenden am Ende bestätigen. Oder man nimmt ein Betriebsratsmitglied oder eine Person seines Vertrauens mit ins Gespräch.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.