Dürfen Mitarbeitende ihr Personalgespräch heimlich aufnehmen?

Kassette für Kassettenrecorder

Viele Beschäftigte haben ein Smartphone mit Aufnahmefunktion. Die Versuchung liegt nahe, wichtige Gespräche einfach mitzuschneiden. Doch ist das erlaubt?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtNein, das ist es nicht. Wer ein Gespräch heimlich aufzeichnet, verletzt das Persönlichkeitsrecht der anderen Beteiligten. Beschäftigte sollten daher niemals Personalgespräche ohne Zustimmung aufnehmen. Ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Arbeitsgerichte werten solche Verstöße oft als Vertrauensbruch, der so schwer wiegt, dass eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt ist.


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Protokoll statt Aufnahme

Die Gerichte beurteilen solche Fälle jedoch unterschiedlich. Deshalb kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Manche Arbeitsgerichte sehen eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung oder eine Abmahnung als ausreichend an.

Wer den Verlauf seines Personalgesprächs dokumentieren möchte, kann ein Protokoll anfertigen, das alle Beteiligten am Ende unterschreiben. Alternativ lässt sich ein Betriebsratsmitglied oder eine Vertrauensperson zum Gespräch hinzuziehen.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.