Dürfen Mitarbeitende ihren Hund ins Büro mitbringen?

Hund schaut in die Kamera

Hunde am Arbeitsplatz senken das Risiko psychischer oder körperlicher Erkrankungen. Arbeitgeber profitieren von motivierteren Mitarbeitenden, die effizienter arbeiten und seltener fehlen.

Immer mehr Unternehmen erwägen, Hunde im Büro zuzulassen. Der Bundesverband Bürohund e.V. verzeichnet seit 2016 eine steigende Nachfrage nach Beratung und Lösungen. Die Interessengemeinschaft, die rund 3.000 Unterstützer hat, darunter ein Drittel Unternehmen, fördert die Integration von Hunden, um psychische und stressinduzierte Erkrankungen zu bekämpfen.

Wissenschaftlich ist bewiesen, das Mensch-Hund-Interaktionen Erkrankungen vorbeugen. Eine Studie der Virgina Commonwealth University zeigt, dass das Stresslevel von Mitarbeitenden mit Hund im Büro signifikant sinkt. Schwedische Forscher:innen fanden heraus, dass der Kontakt mit Hunden die Produktion des Hormons Oxytocin anregt, was Stresshormone wie Insulin und Cortisol senkt.

Die Vorteile für Beschäftigte liegen klar auf der Hand

„Die Vorteile für Arbeitnehmer liegen klar auf der Hand: Die Ausschüttung von Oxytocin, auch ‘Feel-Good-Hormon’ genannt, macht gesünder, empathischer, loyaler und zufriedener. Das Risiko, psychisch oder körperlich zu erkranken, wird reduziert. Daraus ergeben sich greifbare Vorteile für Arbeitgeber, nämlich motiviertere Mitarbeiter, die zielführender arbeiten und einen geringeren Ausfallaufwand verursachen“, sagt Markus Beyer, erster Vorsitzender des Bundesverbands Bürohund e.V.

Unternehmen, die Bürohunde zulassen, zeigen Wertschätzung für die Interessen ihrer Mitarbeitenden. „Diese Unternehmen haben sich in der Regel von den alten verkrusteten und krankmachenden Strukturen gelöst, sind innovativ, erfolgreicher und können sich im ‘War for Talents’ einen Vorsprung verschaffen“, so Beyer.

Doch darf ein Mitarbeitender seinen Hund einfach mit ins Büro nehmen?

Nur mit Zustimmung des Arbeitgeber dürfen Beschäftigte ihren Hund mitbringen. Ohne Erlaubnis müssen Hunde draußen bleiben. Allerdings kann der Arbeitgeber eine Genehmigung jederzeit widerrufen, wenn es gute Gründe gibt, etwa eine Hundehaarallergie eines Beschäftigten oder ein verändertes Verhalten des Hundes. Knurrt, bellt oder stört der Hund, darf der Arbeitgeber die Erlaubnis zurückziehen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.