Wenn die Fußball-EM naht, steigt in Deutschland die Spannung. Je weiter die Nationalmannschaft kommt, desto mehr Menschen wollen die Spiele verfolgen. Doch was ist am Arbeitsplatz erlaubt?
Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.
Arbeitgeber sollten früh klären, ob ihre Beschäftigten sportlichen Großereignisse wie die Fußball-EM im Juni oder Olympia im Juli und August während der Arbeitszeit sehen dürfen. Ohne klare Regelung gilt: Sportübertragungen am Arbeitsplatz sind tabu. Der Grund ist einfach – Beschäftigte müssen ihre vertraglich vereinbarte Arbeit leisten. Freizeitaktivitäten wie Fernsehen oder Radiohören gehören nicht dazu.
Euphorie ja, aber mit Maß
Viele Arbeitgeber zeigen sich bei solchen Anlässen großzügig und erlauben das Verfolgen der Spiele der deutschen Mannschaft. Wer jedoch alle Spiele sehen möchte oder auf einen strikten Chef trifft, sollte Urlaub einplanen.
Erlaubt der Arbeitgeber das Schauen oder Hören der Spiele, kann er Bedingungen festlegen – besonders, wenn er dafür die private Internetnutzung gestattet. Solche Ausnahmen hält er meist schriftlich fest. Trotz aller Begeisterung gilt: Beschäftigte sollten sich zurückhaltend verhalten. EM-Trikots oder Gesichtsbemalungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angebracht.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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