Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat einer Angestellten eine Gehaltserhöhung zugesprochen, weil sie eine Benachteiligung gegenüber ihren männlichen Kollegen nachweisen konnte.
Die Frau leitete vor ihrer Versetzung den „Bereich Projekt- und Prozessmanagement“ in einem Unternehmen. Ihr Gehalt setzte sich aus einem Grundgehalt, einem Dividendenäquivalent und einem Company Bonus zusammen. Als sie ihr Gehalt und ihre Arbeitsbedingungen nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) prüfen ließ, stellte sie fest, dass sie schlechter bezahlt wurde als ihre männlichen Kollegen. Sie forderte eine Gehaltserhöhung, doch ihr Arbeitgeber lehnte ab. Daraufhin klagte sie – mit Erfolg. Das Gericht sprach ihr für 2021 eine höhere Vergütung für das Grundgehalt und das Dividendenäquivalent zu (Az. 4 Sa 26/23). Ob auch der Company Bonus angepasst werden muss, wird im Berufungsverfahren entschieden.
Arbeitgeber scheitert an Beweislast
Unstrittig war, dass die männlichen Kollegen der Vergleichsgruppe ein höheres Grundgehalt und Dividendenäquivalent erhielten. Damit lag ein Hinweis auf eine Verletzung des Grundsatzes der Entgeltgleichheit vor. Der Arbeitgeber musste beweisen, dass die ungleiche Bezahlung nicht auf das Geschlecht zurückzuführen war, sondern auf andere Gründe.
- Entschädigung für Lohnungerechtigkeit beim ZDF
- „Eine faire und transparente Vergütung heißt nicht, alle Gehälter offenzulegen“
- Entgelttransparenzgesetz weitgehend wirkungslos
Zulässige Gründe wären etwa Unterschiede in Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit oder Arbeitsqualität gewesen. Der Arbeitgeber argumentierte, die männlichen Kollegen seien im Schnitt länger im Unternehmen und die Leistung der Klägerin unterdurchschnittlich. Doch die Richter:innen urteilten, dass er diese Kriterien nicht ausreichend konkretisiert hatte. Es blieb unklar, wie Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit und Arbeitsqualität bewertet und gewichtet wurden.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


