Führt ein Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens ein ernstes Gespräch mit einem Mitarbeitenden, ersetzt dies keine Abmahnung bei einer Kündigung.
Ein Mitarbeitender kommt oft nach Beginn der Kernarbeitszeit. Dem Arbeitgeber missfällt das und er bitte zum Gespräch. Er fordert den Mitarbeitenden auf, künftig pünktlich zu sein.
Arbeitgeber müssen ein Fehlverhalten zunächst abmahnen
Do der Mitarbeitende versteht entweder nicht oder sieht keinen Grund zur Pünktlichkeit und kommt erneut zu spät. Der Arbeitgeber verliert die Geduld und kündigt ihm fristlos. Der Mitarbeitende klagt und gewinnt.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärt die Kündigung für unwirksam (Az.: 6 Sa 270/09). Der Arbeitgeber hätte zuerst abmahnen müssen. Ein ernstes Gespräch ersetzt keine Abmahnung, die das Fehlverhalten beschreibt und bei Wiederholung eine Kündigung androht.
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