Ernstes Gespräch ersetzt keine Abmahnung

Ein Paar sitzt auf einem Sofa vor Panoramafenster

Führt ein Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens ein ernstes Gespräch mit einem Mitarbeitenden, ersetzt dies keine Abmahnung bei einer Kündigung.

Ein Mitarbeitender kommt oft nach Beginn der Kernarbeitszeit. Dem Arbeitgeber missfällt das und er bitte zum Gespräch. Er fordert den Mitarbeitenden auf, künftig pünktlich zu sein.

Arbeitgeber müssen ein Fehlverhalten zunächst abmahnen

Do der Mitarbeitende versteht entweder nicht oder sieht keinen Grund zur Pünktlichkeit und kommt erneut zu spät. Der Arbeitgeber verliert die Geduld und kündigt ihm fristlos. Der Mitarbeitende klagt und gewinnt.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärt die Kündigung für unwirksam (Az.: 6 Sa 270/09). Der Arbeitgeber hätte zuerst abmahnen müssen. Ein ernstes Gespräch ersetzt keine Abmahnung, die das Fehlverhalten beschreibt und bei Wiederholung eine Kündigung androht.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.