Ernsthaftes Gespräch ersetzt keine Abmahnung

Ein Paar sitzt auf einem Sofo vor Panoramafenster

Führt ein Arbeitgeber aufgrund eines Fehlverhaltens seines Beschäftigten mit diesem ein ernsthaftes Gespräch darüber, ersetzt dies im Falle einer Kündigung keine Abmahnung.

Ein Mitarbeitender kommt häufig erst nach Beginn der Kernarbeitszeit zur Arbeit. Dem Arbeitgeber passt dieses Verhalten nicht – und er bittet zum Gespräch. Dabei macht er dem Beschäftigten deutlich, dass er in Zukunft pünktlich zu erscheinen hat.

Arbeitgeber müssen ein Fehlverhalten zunächst abmahnen

Wir sind der Wandel-NewsletterEntweder versteht der Mitarbeitende seinen Arbeitgeber nicht oder er sieht nicht die Notwendigkeit, pünktlich zu erscheinen, denn er kommt erneut verspätet zur Arbeit. Dem Arbeitgeber platzt der Kragen und er kündigt ihm fristlos. So nicht, sagt sich der Beschäftigte und zieht vor Gericht – und bekommt Recht.

Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz erklärten die Kündigung für unwirksam (Az.: 6 Sa 270/09). Denn der Arbeitgeber hätte dem Mitarbeitenden zunächst für sein Fehlverhalten abmahnen müssen. Ein ernsthaftes Gespräch ersetzt dabei nicht eine Abmahnung, die nämlich erhält eine Beschreibung des konkreten Fehlverhaltens und weist bei Zuwiderhandeln auf eine Kündigung hin.

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Sabine Hockling

Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.