Flaute im Geschäft: Dürfen Arbeitgeber Minusstunden anordnen?

Schild mit Schriftzug closed an Tür

In den Sommerferien kehrt in vielen Unternehmen spürbare Ruhe ein. Wer in dieser Zeit weniger arbeitet, sammelt Minusstunden. Doch wer trägt die Verantwortung dafür?

Minusstunden – auch Soll-, Minder- oder Unterstunden genannt – entstehen, wenn ein Mitarbeitender weniger arbeitet, als vertraglich vereinbart. Theoretisch ist das klar. Praktisch zählen Minusstunden jedoch nur, wenn der Beschäftigte selbst weniger leistet, etwa durch längere Pausen oder private Termine während der Arbeitszeit. Viele Unternehmen setzen, soweit gesetzlich erlaubt, auf Vertrauensarbeitszeit statt auf ein Zeitkonto, erklären Expert:innen der Deutschen Vermögensberatung.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtMitarbeitende organisieren ihre Arbeitszeit oft selbst und können dabei ins Minus rutschen. Doch manchmal gerät das Zeitkonto ohne eigenes Verschulden ins Defizit. Arbeitgeber dürfen Minusstunden weder bei Krankheit, Urlaub noch an Feiertagen anrechnen. Bei Fortbildungen ist die Lage komplizierter: Ordnet der Arbeitgeber eine Weiterbildung an, trägt er die Verantwortung für unerledigte Arbeit. Das gilt auch für Bildungsurlaub. Wer sich hingegen eigenständig weiterbildet, muss die “verlorenen” Stunden nachholen.

Wenn Minusstunden vorhersehbar sind

Im Sommer, wenn viele Mitarbeitende fehlen oder Kund:innen ausbleiben, schicken Arbeitgeber ihre Beschäftigten manchmal früher nach Hause. Wer ins Freibad will, freut sich. Doch wiederholte frühe Feierabende werfen schnell die Frage auf, wie sich das auf das Stundenkonto und den Lohn auswirkt.


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Im klassischen Sommerloch entstehen Minusstunden meist durch den Arbeitgeber. Der Mitarbeitende bietet seine Arbeitskraft an und erfüllt damit seine vertraglichen Pflichten. Laut § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Arbeitgeber angeordnete Minusstunden voll bezahlen. Sie dürfen weder zulasten des Mitarbeitenden gehen noch auf dem Arbeitszeitkonto landen. Anders es aus, wenn der Arbeitsvertrag Schwankungen vorsieht, etwa bei saisonabhängigen Jobs. In der Nebensaison können dann planmäßig Minusstunden anfallen, die sich in der Hauptsaison ausgleichen.

Wann werden Minusstunden problematisch?

Da es keine einheitliche gesetzliche Regelung zu Minusstunden gibt, entscheidet der Arbeits- oder Tarifvertrag. Fehlen dort klare Vorgaben, sind Minusstunden streng genommen nicht möglich. Wer weniger arbeitet als vereinbart, verletzt seine Pflichten und riskiert Abmahnungen oder Gehaltskürzungen. Arbeitgeber können jedoch Minusstunden gewähren, etwa bei familiären Engpässen. Diese Zeiten müssen dann nachgearbeitet werden. Eine rückwirkende Verrechnung mit Urlaubstagen ist unzulässig – egal, ob vom Unternehmen oder vom Beschäftigten gewünscht.

Bei Kündigungen tauchen Minusstunden oft auf, etwa als Mittel zur Gehaltskürzung. Das ist nur erlaubt, wenn der Vertrag klare Regelungen enthält und der Mitarbeitende dagegen verstößt. Wer seine Aufgaben an einen Nachfolger übergibt und deshalb weniger arbeitet, bleibt unantastbar. Ein Lohnabzug ist nur rechtens, wenn der Mitarbeitende die Minusstunden selbst verschuldet hat.

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