Fristlose Kündigung wegen überzogener Pausen

Ein Flugzeug fliegt an einem Fluglotsen-Tower vorbei

Wer die Sicherheit vieler Menschen schützt, darf sich keine Fehler leisten – die Folgen könnten gravierend sein.

Im Fokus FehlverhaltenIm Spätsommer 2009 verlängert ein 35-jähriger Fluglotse in vier Nächten seine Pausen um mehr als eine Stunde. Um dies zu verschleiern, manipulierte er die Einträge in seinem Arbeitsnachweis. Doch sein Arbeitgeber, ein Flugsicherungsunternehmen, deckt den Betrug auf.

Da Fluglotsen nachts allein für einen Flugraum verantwortlich sind, kann das Fluchsicherungsunternehmen ein solches Verhalten nicht tolerieren. Es kündigt dem Fluglotsen fristlos – ohne vorherige Abmahnung.


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Vertrauen ist unverzichtbar

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Fluglotse akzeptiert die Kündigung nicht und klagt vor dem Arbeitsgericht Offenbach (Az. 5 Ca 452/09). Dort hat er zunächst Erfolg. Doch das Flugsicherungsunternehmen legt Berufung ein und gewinnt vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Az. 8 Sa 492/10).

Die Richter:innen erklären: Arbeitgeber müssen sich auf die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeitenden verlassen können – besonders bei Fluglotsen. Nachts wiegt eine Pflichtverletzung besonders schwer. Der Fluglotse wusste zudem von einem Vorfall sechs Wochen zuvor, bei dem nachts zwei Flugzeuge über Frankfurt gefährlich nahe kamen.

Die akute Gefährdung der Luftverkehrssicherheit rechtfertigte die fristlose Kündigung – auch ohne Abmahnung.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.