Fristlose Kündigung wegen überzogener Pausen

Ansammlung von Menschen

Wer für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich ist, darf sich kein Fehlverhalten leisten, denn das hat meist schwerwiegende Folgen.

Im Spätsommer 2009 überzieht ein 35-jähriger Fluglotse in vier Nächten teilweise seine Pausen um über eine Stunde. Um das zu verschleiern, trägt er in seinem Arbeitsplatznachweis falsche Zeiten ein. Sein Arbeitgeber, ein Flugsicherungsunternehmen, kommt ihm dabei allerdings auf die Schliche.

Und weil Fluglotsen für die Sicherheit vieler Menschen verantwortlich sind – vor allem in der Nacht, in der sie zum Teil allein für einen Flugraum verantwortlich sind –, kann das Fluchsicherungsunternehmen ein solches Fehlverhalten nicht akzeptieren. Es kündigt dem Fluglotsen fristlos, ohne vorher eine Abmahnung auszusprechen.

Arbeitgeber müssen sich auf Arbeitnehmer verlassen können

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Fluglotse jedoch akzeptiert die Kündigung nicht und legt erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Offenbach (Az.: 5 Ca 452/09) Beschwerde gegen seine fristlose Kündigung ein. Inakzeptabel für das Flugsicherungsunternehmen, das widerunm dagegen in Berufung geht – und vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 8 Sa 492/10) siegt.

Die Begründung der Richter des Landesarbeitsgerichts: Arbeitgeber müssen sich besonders bei Fluglotsen auf ihre Zuverlässigkeit verlassen können. Vor allem in Nachtstunden ist eine solche Pflichtverletzung daher extrem gravierend. Auch wusste der Fluglotse von einer Pflichtverletzung, die sechs Wochen zuvor nachts zu einer gefährlichen Annäherung zweier Flugzeuge auf dem Flughafen Frankfurt am Main führte.

Deshalb rechtfertigte die akute Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs die fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.