Geheimtreffen in Potsdam: Gericht stärkt Meinungsfreiheit

Exit-Schild

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung einer städtischen Mitarbeiterin, die an einem umstrittenen Treffen in Potsdam teilnahm, für unwirksam erklärt.

Die Richter:innen entschieden am 3. Juli 2024 (Az. 17 Ca 543/24), dass der Besuch der Veranstaltung allein keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine 64-jährige Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements im Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Die Stadt Köln warh ihr vor, mit der Teilnahme an einem Treffen, bei dem mutmaßlich Rechtsextreme über sogenannte Remigrationspläne diskutierten, ihre Loyalitätspflicht als Angestellte des öffentlichen Dienstes verletzt zu haben.


Mehr zum Thema:


Das Gericht widersprach: Für die Mitarbeiterin gelte nur eine einfache politische Treuepflicht. Diese sei erst verletzt, wenn jemand aktiv verfassungsfeindliche Ziele fördert oder umsetzt. Allein die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung beweise nicht, dass die Mitarbeiterin deren Inhalte teile oder unterstütze.

Recht auf persönliche und politische Meinungsfreiheit

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Stadtverwaltung Köln argumentierte, die Teilnahme an einem Treffen, bei dem über die Ausweisung Hunderttausender Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gesprochen worden sei, stelle einen Loyalitätsbruch dar. Diese Diskussionen waren durch Recherchen von Correctiv bekannt geworden. Am 25. November 2023 hatten sich in der Potsdamer Villa Adlon AfD-Politiker:innen, Mitglieder der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextreme und Unternehmer getroffen. Die dort besprochenen Pläne und das Zusammentreffen rechter Akteure lösten bundesweit Empörung und mediale Debatten aus.

Das Gericht betonte jedoch, dass das Recht auf persönliche und politische Meinungsfreiheit der Mitarbeiterin nicht automatisch durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung eingeschränkt werde. Es gebe keinen Beweis dafür, dass sie verfassungsfeindliche Ziele unterstütze.

Verfassungsfeindliche Ziele nachweisen

Das Urteil hat weitreichende Folgen – nicht nur für die Mitarbeiterin, sondern auch für die Stadt Köln. Es stellt klar, dass die Teilnahme an politisch kontroversen oder extremen Veranstaltungen allein keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung bietet,y solange keine aktive Unterstützung verfassungsfeindlicher Ziele nachgewiesen wird.

Die Stadt Köln kündigte an, das Urteil genau zu prüfen und über weitere Schritte zu entscheiden. Bis dahin wird die Mitarbeiterin voraussichtlich ihre Arbeit im Beschwerdemanagement des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes wieder aufnehmen.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei der ZEIT im Ressort Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus, 2009 erhielt sie den Otto-Brenner-Preis für kritschen Wirtschaftsjournalismus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.