Das Kölner Arbeitsgericht hat die Kündigung einer städtischen Mitarbeiterin, die an einem umstrittenen Treffen in Potsdam teilgenommen hatte, für unwirksam erklärt.
Die Kündigung einer langjährigen Mitarbeiterin der Stadt Köln, die am sogenannten “Geheimtreffen” von Potsdam teilgenommen hatte, ist unwirksam. Das entschied das Kölner Arbeitsgericht am 3. Juli 2024 (Az.: 17 Ca 543/24) und stellte fest, dass der Besuch der Veranstaltung allein keine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
Im Zentrum des Verfahrens stand eine 64-jährige Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes. Die Stadtverwaltung Köln hatte ihre Kündigung damit begründet, dass die Teilnahme an dem Treffen mit mutmaßlich rechtsextremen Teilnehmer:innen und den dort diskutierten Remigrationsplänen gegen die Loyalitätspflicht gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber verstoßen habe.
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Das Gericht betonte jedoch, dass für die Mitarbeiterin keine gesteigerte politische Treuepflicht gegenüber ihrem öffentlichen Arbeitgeber gelte, sondern nur eine einfache. Diese werde erst dann verletzt, wenn verfassungsfeindliche Ziele aktiv gefördert oder verwirklicht würden. Allein die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung lasse nicht den Schluss zu, dass die Mitarbeiterin den Inhalt der dortigen Beiträge teile oder unterstütze.
Recht auf persönliche und politische Meinungsfreiheit
Die Stadtverwaltung Köln hatte argumentiert, dass die Teilnahme an einem Treffen, bei dem über die Ausweisung von Hunderttausenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte diskutiert worden sein soll, einen Loyalitätsbruch darstelle. Diese Diskussionen waren durch eine Recherche von Correctiv bekannt geworden. Am 25. November 2023 hatten sich in der Potsdamer Villa Adlon Politiker der AfD, Mitglieder der rechtskonservativen Werteunion, Rechtsextreme und Unternehmer getroffen. Die dort besprochenen Pläne und das Zusammentreffen verschiedener politisch rechter Akteure sorgten bundesweit für Empörung und mediale Aufmerksamkeit.
Die Entscheidung des Kölner Arbeitsgerichts hebt nun hervor, dass das Recht auf persönliche und politische Meinungsfreiheit der Mitarbeiterin nicht automatisch durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigt wird. Es gebe keinen ausreichenden Beweis dafür, dass sie verfassungsfeindliche Ziele unterstützt habe, so das Gericht weiter.
Verfassungsfeindliche Ziele nachweisen
Dieses Urteil hat nicht nur für die betroffene Mitarbeiterin, sondern auch für die Stadt Köln weitreichende Folgen. Es stellt klar, dass die Teilnahme an politisch kontroversen oder extremen Veranstaltungen allein keine Basis für eine außerordentliche Kündigung darstellen kann, solange keine aktive Unterstützung verfassungsfeindlicher Ziele nachgewiesen wird.
Die Stadt Köln kündigte bereits an, das Urteil sorgfältig zu prüfen und nächste Schritte zu überlegen. In der Zwischenzeit wird die Mitarbeiterin ihre Position im Beschwerdemanagement des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes voraussichtlich wieder aufnehmen können.
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