Gibt es auch hitzefrei für Beschäftigte?

Ventilator vor Fenster

Klettern im Sommer die Temperaturen auf dem Thermometer in Richtung 30 Grad Celsius, gibt es für Schüler hitzefrei. Wie aber steht es um Mitarbeitende? Müssen Unternehmen ihnen hitzefrei geben?

Grundsätzlich müssen Arbeitgebende ihren Beschäftigten Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, an denen sie ohne Gefahr für ihre Gesundheit tätig sein können. Herrscht dort eine extrem hohe Hitze, müssen Unternehmen für Abhilfe sorgen. Dazu gehören zunächst einmal ausreichend Getränke sowie das regelmäßige Lüften – am besten auch zusätzlich über Nacht –, um die Räume so weit wie möglich auszukühlen. Was der Gesetzgeber konkret vorschreibt, steht in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie in der damit verbundenen Arbeitsstättenregel (ASR) 3.5.

Wir sind der Wandel-NewsletterGemäß § 3 der ArbStättV in Verbund mit der ASR muss in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ herrschen. Das heißt, die Raumhöchsttemperatur darf nicht höher als 26 Grad Celsius betragen. Steigt die Außentemperatur auf über 26 Grad Celsius an, müssen Betriebe Maßnahmen ergreifen, damit die Raumtemperatur diese Temperatur nicht übersteigt.

In Hitzeperioden die Arbeitszeit verkürzen

Steigt die Innentemperatur in Arbeitsräumen auf über 26 Grad Celsius, darf dennoch weiter gearbeitet werden. Vorausgesetzt, Unternehmen sorgen (wie bei sogenannten Hitzearbeitsplätzen auch) für eine Abkühlung durch Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Luftduschen.

Ferner ist es sinnvoll, in solchen Hitzeperioden die Arbeitszeiten zu verkürzen: Maximal sechs Stunden bei einer Innenraumtemperatur von 27 bis 29 Grad Celsius, maximal vier Stunden bei 29 bis 31 Grad Celsius. Bei noch höheren Innenraumtemperaturen sollte nur noch im Notfall gearbeitet werden. Außerdem sind stündliche Arbeitspausen sinnvoll: Je höher die Temperaturen sind, desto länger sollten diese dauern (zum Beispiel 20 Minuten bei über 30 Grad). Bei solchen Temperaturen kann die Arbeit im Home-Office eine geeignete Alternative sein. Mindestens aber sollten Arbeitgebende sowohl Leistungsvorgaben als auch Kleiderordnungen lockern.

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Sabine Hockling

Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.