Haben Beschäftigte Anspruch auf Brückentage?

2 Personen im Liegestuhl am Strand

Brückentage sind bei Beschäftigten beliebt, da sie Urlaubstage verdoppeln können. Im neuen Jahr planen viele Mitarbeitende geschickt, um ihre freien Tage zu verlängern. Doch hat jede und jeder darauf Anspruch?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtRechtlich gibt es keinen Anspruch, Urlaub um die Brückentage herum zu legen. § 7 des Bundesurlaubsgesetzes besagt jedoch, dass Urlaub zusammenhängend gewährt werden soll. Arbeitgeber sollen ihren Mitarbeitenden mindestens einmal im Jahr eine längere Erholungsphase ermöglichen.

In der Regel berücksichtigen Arbeitgeber die Wünsche ihrer Angestellten. Wer sicher Brückentage nutzen will, sollte frühzeitig Urlaubsanträge einreichen. Bei Streit unter Mitarbeitenden regeln einige Betriebe es nach dem Fairness-Prinzip: Wer im Vorjahr seinen Wunschtermin hatte, muss im Folgejahr zurückstehen. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern erhalten dabei bevorzugt Urlaub in den Schulferien.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.