Homeoffice – Freiheit mit Grenzen

Frau liegt mit Laptop auf Bett

Im Homeoffice arbeitet man oft konzentrierter und effektiver. Immer mehr Arbeitgeber erkennen die Vorteile. Doch rechtlich gibt es einiges zu klären. Wir zeigen, worauf es ankommt.

Ein Gastbeitrag von Birgitta Wallmann

Der Arbeitsplatz ist digital und von überall erreichbar – ob zu Hause, im Coworking Space einer hippen Großstadt oder am Strand von Bali. Digitale Nomaden arbeiten, wie es ihnen passt. Und ihre Zahl wächst. Viele brauchen kein Büro mehr, sondern nur ein Laptop und stablies Internet.


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Studien belegen: Starre Arbeitsplatzkonzepte lösen sich zunehmend auf. Gearbeitet wird, wann der Markt es verlangt – rund um die Uhr, weltweit. „Der Anteil derjenigen, die mobil, also mit Laptop oder Smartphone, orts- und zeitunabhängig arbeiten steigt, “ sagt Jan Marco Leimeister, Professor für Wirtschaftsinformatik in St. Gallen. Auch Beschäftigte wünschen sich diese Freiheit, wie die Studie „Wertewelten 4.0“ zeigt. Immer mehr Menschen wollen selbst über Arbeitszeit und -ort entscheiden. Unternehmen sehen darin ebenfalls Vorteile und bieten verstärkt Homeoffice-Lösungen an. So sparen sie Kosten für Büroplätze. Doch es gibt rechtliche Hürden.

Klare Regeln schaffen

In Deutschland gibt es – anders als in den Niederlanden – keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort. Fehlt eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann man jedoch eine Zusatzvereinbarung treffen. Wird der heimische Schreibtisch regelmäßig genutzt, sollten klare Homeoffice-Regeln schriftlich festgehalten werden.

Die Vereinbarung sollte den Umfang der mobilen Arbeitstage,  Arbeitszeiten und Aufgabenbereiche regeln. So bleibt nachvollziehbar, wann und was gearbeitet wurde. Auch im Homeoffice gelten Arbeitsschutzbestimmungen. Vorgaben zu Büromöbeln, Beleuchtung und technischer Ausstattung müssen beachtet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Bestimmungen zu überwachen – anderenfalls handelt er ordnungswidrig. Ein Besuch von Chef oder Chefin ist daher möglich.

Unfallschutz: Grenzen beachten

Wichtiger ist die Frage, wann ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gilt. Zwar stehen Angestellte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, doch es gibt Unterschiede zum Büro. Laut Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. sind dienstliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Geschäftsreisen und der Weg zwischen Büro und Betrieb versichert. Private Erledigungen, etwa Einkäufe während der Fahrt zu Kund:innen, fallen nicht darunter.


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Vorsicht auch beim Kaffeeholen: Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (Az. B 2 U 5/15 R) greift der Unfallschutz nicht bei Verletzungen auf dem Weg zur Küche oder Toilette. „Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber sondern der Versicherte selbst zu verantworten”, argumentieren die Richter:innen. Da der Arbeitgeber in Privatwohnungen kaum Vorsorgemaßnahmen treffen kann, übernehmen die gesetzlichen Versicherungen solche Kosten nicht.

Trotz vieler Vorteile birgt das Arbeiten von zu Hause auch Tücken. Doch ist Frage, wie sich der Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren entwickelt, bleibt aktuell. Klar ist: Der digitale Fortschritt und die damit verbundene Flexibilität werden immer mehr Menschen in mobile Arbeitsformen führen. Wer bereit ist, ein paar Regeln zu akzeptieren, kann die Vorteile nutzen und künftig freier und selbstbestimmter arbeiten.

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