Home-Office – Freiheit mit Grenzen

Frau liegt mit Laptop auf Bett

Im Home-Office arbeitet man konzentrierter und oft effektiver. Auch immer mehr Arbeitgeber entdecken die Vorteile für sich. Doch es gibt rechtlich einiges zu beachten. Wir zeigen, was.

Ein Gastbeitrag von Birgitta Wallmann

Ihr Arbeitsplatz ist digital und von jedem Ort der Welt abrufbar. Egal ob zu Hause, in einem Coworking Space in einer hippen Großstadt oder am Strand von Bali: Digitale Nomaden arbeiten, ganz wie sie es wollen. Und es werden immer mehr. Immer mehr Menschen brauchen kein eigenes Büro sondern nur ein Notebook und eine stablie Internetverbindung.

Tatsächlich zeigen Studien, dass sich starre Arbeitsplatzkonzepte immer mehr auflösen. Geleistet wird, wann es der Markt erfordert; zu jeder Tageszeit und rund um den Globus. „Der Anteil derjenigen, die mobil, also mit Laptop oder Smartphone, orts- und zeitunabhängig arbeiten steigt, “ sagt Jan Marco Leimeister, Professor für Wirtschaftsinformatik in St. Gallen. Und viele Beschäftigte wollen das auch – das zeigt etwa die  Studie „Wertewelten 4.0“. Demnach möchten immer mehr Menschen in Zukunft über Arbeitszeit und Arbeitsort frei bestimmen zu können. Zugleich sehen auch die Unternehmen hierin einen Vorteil und bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verstärkt Home-Office-Lösungen an. Immerhin spart man auf diese Weise Kosten für Arbeitsplätze ein. Dennoch gibt es auch ein paar rechtliche Dinge zu beachten.

Regeln vereinbaren

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAnders als etwa in den Niederlanden gibt es in Deutschland noch keinen gesetzlichen Anspruch auf Arbeit im Home-Office. Der Chef bestimmt nach wie vor den Arbeitsort. Aber auch wenn im Arbeitsvertrag ein mobiler Arbeitsplatz nicht vereinbart wurde, ist eine nachträgliche Zusatzvereinbarung jederzeit möglich. Steht endgültig fest, dass der heimische Schreibtisch regelmäßig als Arbeitsplatz genutzt wird, empfiehlt es sich grundsätzlich Home-Office-Regeln zu vereinbaren.

Neben dem Umfang der mobilen Tage sollte die schriftliche Vereinbarung, beispielsweise auch Angaben über die Arbeitszeiten sowie die Ausgestaltung der Aufgabenfelder enthalten. So ist für jeden klar und nachvollziehbar, wann und was gearbeitet wurde. Übrigens gelten auch für mobile Arbeitnehmer die Arbeitsschutzbestimmungen. Dabei können bestimmte Vorgaben für die Büromöbel oder Beleuchtung ebenso zu beachten sein, wie die technische Ausstattung des Arbeitsplatzes. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu überwachen. Anderenfalls handelt er ordnungswidrig. Deshalb also bitte nicht wundern, wenn der Chef oder die Chefin zu Besuch kommt.

Nicht alles ist versichert

Viel wichtiger ist jedoch die Frage, wann ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall gilt. Auch wenn alle Angestellten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, gibt es hier im Gegensatz zum Arbeitsplatz im Betrieb Unterschiede: Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. sind dienstliche Tätigkeiten am Arbeitsplatz, Geschäftsreisen sowie die Wege vom Büro zum Betrieb grundsätzlich versichert. Alle privaten Erledigungen, etwa Unfälle bei Einkäufen während der Fahrt zu Firma oder zum Kunden fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz.

Und Vorsicht beim Kaffee kochen: Nach Ansicht des Bundessozialgerichts (Az. B 2 U 5/15 R,) besteht auch kein Unfallschutz für Verletzungen, die sich der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Küche oder beim Gang zur Toilette zuzieht. „Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat nicht der Arbeitgeber sondern der Versicherte selbst zu verantworten”, argumentieren die Bundesrichter. Da in Privatwohnungen kaum Vorsorgemaßnahmen des Arbeitgebers möglich seien, müssten die gesetzlichen Versicherungen die Kosten bei Unfällen auch nicht übernehmen.

Trotz vieler positiver Aspekte hat also auch das moderne Nomadenleben in den eigenen vier Wänden seine Tücken. Dennoch ist Frage, welche Perspektiven den Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren erwartet, aktueller denn je. Fest steht, dass durch den digitalen Fortschritt und die damit verbundene Unabhängigkeit immer mehr Menschen in flexiblen Arbeitsformen tätig sein werden. Und wer bereit ist, ein paar Regeln in Kauf zu nehmen, kann dafür alle Vorteile nutzen, um in Zukunft freier und selbstbestimmter zu arbeiten.

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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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