Wenn ein Mitarbeitender wegen eines Bagatelldelikts entlassen wird, empört sich oft die Öffentlichkeit. Viele verstehen nicht, warum jemand wegen einer scheinbaren Kleinigkeit seinen Job verliert. Arbeitgeber wird dann kleinlich und herzlos.
Doch das Arbeitsrecht unterscheidet nicht zwischen großen und kleinen Vergehen oder teuren und billigen Dingen. Entscheidend ist der Vertrauensbruch, wenn ein Mitarbeitender etwas unrechtmäßig nutzt.
Das gilt auch, wenn jemand „nur“ einen Brief über die Firmenpost verschickt. Der Schaden mag im Centbereich liegen, doch erlaubt ist es nicht.
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Ein geringer Schaden ist keine Entschuldigung
Wer private Post auf Firmenkosten verschickt, riskiert die fristlose Kündigung – selbst bei einem Einzelfall und minimalem Schaden.
Erschleicht sich ein Beschäftigter Leistungen, muss der Arbeitgeber keine Abmahnung als „Warnschuss“ aussprechen. Arbeitsgerichte geben den Arbeitgebern recht: Jeder weiß, dass Diebstahl verboten ist und eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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