Jobcenter muss kein Plattdeutsch können

Agentur für Arbeit

Behörden müssen ihre Bescheide nicht auf Plattdeutsch oder einen anderen regionalen Dialekten verschicken. Für diese Feststellung klagte ein Jobsuchender bis zum Landessozialgericht.

Das stellte das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen fest und argumentiert: Sprache im Verwaltungsverfahren ist Hochdeutsch. Die Richterinnen und Richter wiesen damit einen Bürgergeldempfänger aus dem Raum Detmold ab, der von seinem Jobcenter einen Bescheid in Plattdeutsch haben wollte (Az: L 7 AS 1360/21).

Niederdeutsch ist eine geschützte Regionalsprache

Cover für Überall, nur nicht im BüroMit dem Bescheid hatte das Jobcenter dem Mann einen Job zugewiesen: Er sollte in einem Bauernmuseum arbeiten. Damit war der Mann zwar einverstanden, er störte sich aber an der Sprache, in welcher das Schreiben verfasst war. Als Person, die Niederdeutsch spricht, wollte er den Bescheid auch in dieser Sprache haben. In seiner Argumentation stützte er sich auf die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen aus dem Jahr 1992. Demnach fällt Niederdeutsch unter eine geschützte Regionalsprache.

Wie schon die Instanz davor, wies aber auch das Landessozialgericht die Klage ab: Deutsch ist Amtssprache, damit sind auch alle Dialekte umfasst. Zudem gibt es Plattdeutsch als Schriftsprache schon seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr.


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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.