Rechte und Pflichten bei Hitze im Job

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Steigen die Temperaturen im Job und kann man vor Hitze kaum einen klaren Gedanken fassen, sind gewisse Vorkehrungen und Sonderregelungen sinnvoll. Was aber können, sollen und müssen Unternehmen und auch Beschäftigte tun?

Bei hohen Außentemperaturen fragen sich Mitarbeitende immer wieder, ob es eigentlich ab einer gewissen Temperatur hitzefrei gibt? Ob Unternehmen verpflichtet sind, für eine gewisse Abkühlung am Arbeitsplatz zu sorgen? Und ob man sich auch bei über 30° Celsius an die Kleiderordnung halten muss?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur

Die Rechtslage ist hier eindeutig, denn das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Arbeitgebende, Arbeitsräume so zu gestalten, dass Beschäftigte „gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt sind, als es die Natur der Dienstleistung gestattet“. Ferner verlangt die Arbeitsstättenverordnung am Arbeitsplatz eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“.


Bei Temperaturen von über 25° Celsius im Schatten sollten Arbeitgebende:

  • ihre Beschäftigten über die Gefahren informieren.
  • sie davor schützen und zun Beispiel geeignete Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter, Sonnenschutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor sowie leichte Kleidung zur Verfügung stellen, die vor der Sonne schützt und die Verdunstung von Schweiß gewährleistet.
  • die Umgebungsbedingungen beobachten, das Befinden ihrer Beschäftigten kontrollieren sowie für schattige Pausenplätze und ausreichend kalte Getränke sorgen.

Konkrete Angaben, was darunter zu verstehen ist, machen die Gesetze allerdings nicht. Nur die ausführende Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) nennt bei den Temperaturen eine schwammige Obergrenze: „Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll plus 26° Celsius nicht überschreiten. Bei darüber liegender Außentemperatur darf in Ausnahmefällen die Lufttemperatur höher sein.“ Wer jetzt glaubt, für Durchzug zu sorgen reicht aus, wird ebenfalls enttäuscht, denn die ASR fordert auch, Zugluft zu vermeiden – sei es durch geöffnete Fenster und Türen oder Klimaanlagen.


Bei Temperaturen über 30° Celsius im Schatten empfehlen sich folgende Maßnahmen:

  • Sind Arbeiten nicht zu vermeiden oder können nicht verschoben werden, sind künstliche Beschattungen (z.B. Sonnensegel und -dächer) sinnvoll.
  • Die Arbeitszeiten anpassen, indem sehr früh oder spät mit der Arbeit begonnen wird. Achten sollten Arbeitgeber hierbei aber unbedingt darauf, dass zwischen Arbeitsende und -beginn mindestens elf Stunden liegen müssen.
  • Stündlich Pausen von etwa fünf Minuten an einem schattigen Platz anordnen.
  • Sind Schutzausrüstungen zu tragen, die die Körpertemperatur noch weiter steigern können, sollte eine zweite Person zur Überwachung eingesetzt werden.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht können Mitarbeiter diese Raumtemperatur aber nicht durchsetzen, da sie lediglich als Sollwert zu verstehen ist. Daher können Arbeitnehmer bei einer höheren Raumtemperatur auch nicht ihre Arbeitsleistung verweigern und sich beispielsweise selbst beurlauben.

Arbeitgeber sollten Vorkehrungen für heiße Arbeitstage treffen

Bestimmte Personengruppen wie schwangere Mitarbeiterinnen oder stillende Mütter können allerdings auf strengere Regeln pochen. Vorausgesetzt, sie weisen ein ärztliches Attest vor, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Können Arbeitgeber das nicht gewährleisten, hat diese Personengruppe einen Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen, kühleren Ort oder gar auf eine Freistellung.


Bei Temperaturen über 35° Celsius im Schatten bzw. schwülem Klima über 32° Celsius und hoher Luftfeuchtigkeit von über 75 Prozent ist ratsam:

  • schwere Arbeiten auf das absolut Notwendige zu reduzieren.
  • zu kontrollieren, dass Mitarbeiter zwei- bis dreimal pro Stunde mindestens 300 Milliliter bis einem halben Liter Wasser trinken.
  • stündlich an einem kühlen und schattigen Ort mindestens 15 Minuten Pause anordnen.

Eindeutiger sind die Vorschriften beim Thema Sonnenlicht. Hier verlangt die ASR wirksame Schutzvorkehrungen gegen direkte Sonneneinstrahlung. Fenster, Oberlichter oder Glaswände sind dementsprechend zu präparieren. Und auch der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht.

Ungeachtet ihrer rechtlichen Verpflichtungen sollten Arbeitgeber gewisse Vorkehrungen und Sonderregelungen für heiße Arbeitstage treffen. Denn es sollte auch in ihrem Interesse sein, die Motivation und Leistungsbereitschaft ihrer Mitarbeiter trotz Hitze zu erhalten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigt, wie das Wohlbefinden selbst an heißen Sommertagen zu erhalten ist.


Das können Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter tun:

  • In den frühen Morgenstunden lüften und anschließend Räume mit einem Sonnenschutz vor der Hitze schützen.
  • Nicht benutzte Geräte ausschalten.
  • Verlagerung der Arbeitszeit in die kühleren Stunden.
  • Zusätzliche Pausen genehmigen.
  • Die Arbeitszeit vorübergehend verkürzen (z.B. Überstunden abbummeln, Betriebsferien).
  • Das Arbeitstempo herunterfahren.
  • Kostenlose Getränke zur Verfügung stellen.
  • Ventilatoren oder Raumluftbefeuchter aufstellen.
  • Die Kleiderordnung lockern.

Das können Mitarbeiter für sich selbst tun:

  • auf schwere, fettige Kost verzichten
  • viel trinken
  • sich regelmäßig „runterkühlen“ (Handgelenke mit Wasser abkühlen, gekühltes Obst essen oder an sehr heißen Tage die Füße in einem Eimer mit kaltem Wasser abkühlen)
  • atmungsaktive Kleidung tragen

Besonders belastet sind Mitarbeiter, die im Freien arbeiten müssen. Denn neben der Hitze stellen UV-Strahlen sowie die Ozonbelastung eine weitere Anstrengung für den Körper dar. Haben Mitarbeiter Anzeichen von Hitzeerkrankungen (z.B. Schwäche, Schwindel, Übelkeit), müssen Arbeitgeber sofort reagieren.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.