Kein Anspruch auf Home-Office

Frau sitzt auf Bett mit Laptop auf den Beinen

Wer aufgrund der Pandemie sicherheitshalber aus dem Home-Office arbeiten möchte, hat schlechte Karten, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München zeigt.

Mit ihrem Urteil (Aktenzeichen 3 SaGa 13/21) vom 26.08.2021 stärkten die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) die Arbeitgeberrechte: Ein Grafiker arbeitete seit Dezember 2020 aus dem Home-Office. Als sein Arbeitgeber ihn am 24.02.2021 anwies, wieder ins Büro zu kommen, um seiner Tätigkeit nachzugehen, erhob der Grafiker Klage und beantragte den einstweiligen Rechtsschutz. Er forderte, seine Tätigkeit weiterhin aus dem Home-Office ausüben zu können und nur in Ausnahmefällen ins Büro zu müssen.

Arbeitgeber können ihre Weisung wieder ändern

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWeil sich jedoch weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus § 2 Abs. 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung in der damaligen Fassung (SARS-CoV-2-ArbSchV) ein Anspruch auf das Arbeiten aus dem Home-Office ergab, wies das LAG München den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Denn eine allgemeine Home-Office-Pflicht für Arbeitnehmer bestand befristet von Ende April bis 30. Juni 2021. Und auch die immer noch bestehende Pflicht der Arbeitgeber, am Arbeitsplatz für einen hinreichenden Schutz vor einer Corona-Infektion zu sorgen, bedeutet nicht, dass Beschäftigte ein allgemeines Recht auf Home-Office haben.

Ferner kann ein Arbeitgeber seine Weisung, aus dem Home-Office zu arbeiten, wieder ändern, sofern es dafür betriebliche Gründe gibt. Und das war hier der Fall: Einerseits entsprach die technische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes nicht der im Büro. Andererseits war die Ehefrau des Mitarbeitenden bei einem Konkurrenten angestellt. Und er konnte nicht erklären, ob und wie die Daten seines Arbeitgebers vor dem Zugriff seiner Partnerin geschützt waren.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.