Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach Hause schicken und das Gehalt streichen, wenn diese Gesundheitschecks verweigern.
Ein Kranführer arbeitet seit zehn Jahren für seinen Arbeitgeber, als dieser plötzlich eine Untersuchung beim Betriebsarzt und eine Urinprobe verlangt. Der Kranführer lehnt ab, da er sich weder krank noch arbeitsunfähig fühlt. Doch sein Chef bleibt hart, schickt ihn nach Hause und stoppt die Gehaltszahlungen.
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Versteckte Beschwerden können fatale Folgen haben
Verärgert zieht der Kranführer vor Gericht – und verliert. Die Richter:innen des Arbeitsgerichts Frankfurt geben dem Arbeitgeber Recht (Az. 7 Ca 1552/11): Wer in einem Beruf arbeitet, der ständige Fitness erfordert, muss solche Untersuchungen dulden. Verborgene Krankheiten wie Diabetes können für einen Kranführer fatale Folgen haben. Wer sich weigert, sich regelmäßig untersuchen zu lassen, muss mit solchen Konsequenzen rechnen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
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