Kein Gesundheitscheck, kein Gehalt

Mann im Arztkittel

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nach Hause schicken und ihr Gehalt einbehalten, wenn sie Gesundheitschecks ablehnen.

Ein Kranführer ist zehn Jahre für seinen Arbeitgeber tätig als dieser plötzlich den Check beim Betriebsarzt sowie eine Urinprobe verlangt. Der Kranführer weigert sich, da er weder krank noch arbeitsunfähig ist. Sein Chef aber besteht auf diese Untersuchung und stellt ihn nicht nur von der Arbeit frei, sondern sperrt ihm auch noch sein Gehalt.

Versteckte Beschwerden können verheerende Folgen haben

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWütend über dieses Verhalten zieht der Mitarbeiter vor Gericht – und verliert die Auseinandersetzung. Die Richter des Arbeitsgerichts Frankfurt geben seinem Arbeitgeber Recht (Az.: 7 Ca 1552/11): Mitarbeiter, die einer Tätigkeit nachgehen, bei der sie stets topfit sein müssen, sind zu solchen Untersuchungen verpflichtet. Versteckte Beschwerden wie beispielsweise eine Diabetes können für einen Kranführer während der Ausübung seiner Tätigkeit verheerende Folgen haben. Wer sich weigert, sich regelmäßig durchchecken zu lassen, muss mit solchen Sanktionen von Seiten seines Arbeitgebers rechnen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.