Keine Entschädigung trotz Diskriminierung

Mensch ärgere dich nicht-Spielfiguren als Gruppe mit einem Außenseiter

Diskriminiert der Text einer Stellenanzeige eine Personengruppe, erhält diese nicht automatisch eine Entschädigung. Die Forderung muss rechtzeitig gestellt werden.

Ein Unternehmen suchte per Anzeige für sein “junges Team in der City motivierte Mitarbeiter:innen” im Alter von 18 bis 35 Jahren. Eine 41-jährige Arbeitssuchende bewarb sich darauf – und erhielt eine Absage. Zehn Wochen später forderte sie eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Das Unternehmen verwies auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach § 15 Abs. 4 AGG muss eine Entschädigung innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden.


Mehr zum Thema:


Frist beginnt mit Kenntnis der Benachteiligung

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Fall landete vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), das die Forderung der Bewerberin ablehnte und dem Unternehmen Recht gab. Zwar deutet die Formulierung der Anzeige darauf hin, dass die Absage altersbedingt erfolgte, doch die Bewerberin hatte die Frist des § 15 Abs. 4 AGG versäumt. Diese beginnt bei Bewerbungen, sobald der Bewerber von der Benachteiligung erfährt (BAG-Urteil, Az. 8 AZR 188/11).

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.