Wer krank ist, bekommt bis zu sechs Wochen Gehalt. Doch was gilt, wenn während der Krankschreibung eine neue Krankheit hinzukommt und die Ausfallzeit sich verlängert?
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit bis zu sechs Wochen den Lohn weiter. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Das gilt auch, wenn während der Krankschreibung weitere Krankheiten auftreten und die Arbeitsunfähigkeit länger dauert. So verhindert das Gesetz „Kettenkrankschreibungen“, die Unternehmen zu längeren Zahlungen zwingen könnten.
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Anders sieht es aus, wenn Beschäftigte von der ersten Krankheit genesen und danach erneut erkranken. Dann entsteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung, da es sich um zwei getrennte Krankheitsfälle handelt. Dies müssen Betroffene jedoch nachweisen, etwa durch ein ärztliches Gutachten. Alternativ reicht es, wenn sie zwischen den Krankschreibungen gearbeitet haben.
„Unternehmen sollten genau hinschauen, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen erkrankt sind“
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 20/23) zeigt, wie wichtig der Nachweis ist: Eine Klägerin konnte nicht belegen, dass die neue Krankheit erst nach Ende der ersten Krankschreibung begann. Sie hatte zwischen den beiden Erkrankungen nicht gearbeitet und kein Gutachten vorgelegt, das ihre Genesung bestätigte. Deshalb musste der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen. „Unternehmen sollten genau hinschauen, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen erkrankt sind und aufgrund von zwei Erkrankungen die Entgeltfortzahlung fordern“, rät Nils Wigger, Anwalt für Arbeitsrecht bei Wittig Ünalp.
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