Kiffen rechtfertigt Kündigung

Mann zieht an einem Joint

Wer am Arbeitsplatz Drogen nimmt, riskiert seine Kündigung – das ist nicht neu. Doch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern nun auch, Mitarbeitende zu entlassen, die in ihrer Freizeit kiffen.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Gleisbauer der Berliner Verkehrsbetriebe fiel bei einer Routineuntersuchung auf: Ein Drogenscreening zeigte überhöhte Werte, die auf Cannabiskonsum hinwiesen. Der Mitarbeiter stritt den Konsum nicht ab, betonte aber, er habe nur in seiner Freizeit gekifft. Was er außerhalb der Arbeit tue, gehe den Arbeitgeber nichts an, meinte er. Doch das sah der Arbeitgeber anders – und kündigte ihm.


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Formfehler macht Kündigung unwirksam

Rechtlich wäre die Kündigung korrekt gewesen, praktisch jedoch nicht: Das Unternehmen hatte es versäumt, den Personalrat vorher zu informieren – ein zwingender formaler Schritt. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg erklärt die Kündigung deshalb für unwirksam. Ohne diesen Formfehler wäre sie jedoch rechtens gewesen. Der Grund: Der Drogenkonsum des Mitarbeiters gefährdet die Sicherheit des Bahnverkehrs (Urteil vom 28.8.2012, Az. 19 Sa 306/12).

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.