Kiffen rechtfertigt Kündigung

Mann zieht an einem Joint

Nicht neu ist, wer am Arbeitsplatz Drogen konsumiert, riskiert seine Kündigung. Ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg erlaubt Arbeitgebern jetzt aber auch die Kündigung, wenn Mitarbeiter in ihrer Freizeit kiffen.

Ein Mitarbeiter der Berliner Verkehrsbetriebe fiel bei einer Routineuntersuchung auf: Mediziner stellten beim Drogenscreening überhöhte Werte fest, die auf den Konsum von Cannabis hinwiesen. Der Gleisbauer leugnete auch nicht, Drogen konsumiert zu haben. Schließlich hatte er in seiner Freizeit gekifft. Und was er außerhalb seiner Arbeitszeit macht, geht den Arbeitgeber nix an. Falsch gedacht, denn er erhielt von seinem Arbeitgeber die Kündigung.

Unwirksam aufgrund eines Formfehlers

Theoretisch zu recht, praktisch nicht, denn das Unternehmen vergaß, vorher seinen Personalrat darüber zu informieren – eine notwendige Formsache. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigte die Unwirksamkeit aufgrund des Formfehlers. Ohne diesen wäre die Kündigung des Gleisbauer allerdings rechtens gewesen. Der Grund: Durch seinen Drogenkonsum gefährdet er die Sicherheit des Bahnverkehrs (Urteil vom 28.8.2012, Az.: 19 Sa 306/12).

 

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Sabine Hockling

Seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich die Journalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin mit den Veränderungen der Arbeitswelt. Welche Herausforderungen eine Transformation mit sich bringt und wie sie gelingt hat die Journalistin dabei selbst erlebt, als sie im Mai 2000 als Print-Redakteurin zum Magazin Stern ging, um dort maßgeblich den Onlineableger stern.de mitzuentwickeln. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher.