In vielen Unternehmen kursiert der inoffizielle Informationskanal „Flurfunk“. Über ihn gelangen Mitarbeitende an Informationen, die oft nicht für sie bestimmt sind. Doch dürfen Arbeitgeber diesen verbieten?
Die meisten Chefs sehen den Flurfunk kritisch. Denn Mitarbeitende verbreiten darüber blitzschnell Gerüchte – ob wahr oder falsch. Besonders blüht der Flurfunk, wenn die Geschäftsführung wichtige Informationen nur spärlich weitergibt. Dann versorgen sich die Mitarbeitenden selbst: schnell, regelmäßig und zuverlässig.
Wird der Flurfunk jedoch übermächtig, greifen Arbeitgeber meist ein. Das geschieht vor allem, wenn das Gerede Einzelne ins Visier nimmt und Rufschädigung oder Mobbing drohen. Auch wenn Chefs eine gewisse Gelassenheit zeigen sollten, ziehen viele die Notbremse, sobald sie einen Imageschaden für das Unternehmen befürchten. Denn niemand muss Lügen, üble Nachrede, Beleidigungen oder Herabwürdigen hinnehmen.
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Meinungsäußerung schützt nicht vor Konsequenzen
Reißt einem Arbeitgeber der Geduldsfaden, sucht er die Verantwortlichen. Er kann Einzel- oder Gruppengespräche ansetzen, klare Regeln formulieren und Ermahnungen aussprechen. Bleibt die Ermahnung wirkungslos, darf der Arbeitgeber Abmahnungen aussprechen und im Wiederholungsfall kündigen.
Trotz des Rechts auf freie Meinungsäußerung sollten Mitarbeitende stets abwägen, was sie wem und wie sagen.
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