Wer lange arbeitet, braucht Pausen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende diese auch einhalten. Doch können sie auch bestimmen, wann genau die Pausen stattfinden?
Ja, denn Arbeitgeber besitzen ein Direktionsrecht. Dieses erlaubt ihnen, die genauen Pausenzeiten festzulegen. Dabei müssen sie das Arbeitszeitgesetz und mögliche Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen beachten.
Wie Pausen im Betrieb geregelt sind, steht meist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ein Blick in den Vertrag hilft, Ärger mit Vorgesetzten zu vermeiden.
Missachten Arbeitgeber die Pausenvorschriften des Arbeitszeitgesetzes, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Das Gesetz stellt Mindestanforderungen, die Arbeitgeber einhalten müssen.
Arbeitspausen dürfen den Arbeitstag nicht verkürzen
In einigen Abteilungen muss stets ein Beschäftigter als Ansprechpartner:in verfügbar sein. In solchen Fällen erstellen Arbeitgeber oft einen Pausenplan, um sicherzustellen, dass nicht alle gleichzeitig pausieren.
Das Arbeitszeitgesetz betont, dass Pausen der Erholung dienen und den Arbeitstag nicht verkürzen sollen. Daher sind Pausen am Anfang oder Ende des Arbeitstages nicht erlaubt.
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