Wer lange arbeitet, muss auch Pausen einlegen. Dass das von Mitarbeitenden auch eingehalten wird, müssen Arbeitgeber gewährleisten. Können sie aber auch bestimmen, wann Beschäftigte konkret ihre Pausen machen?
Ja, denn Arbeitgeber haben ein Direktionsrecht. Und das erlaubt ihnen festzulegen, wann ihre Beschäftigten konkret in die Arbeitspause gehen. Dabei müssen sie jedoch das Arbeitszeitgesetz einhalten sowie mögliche Pausenregelungen berücksichtigen, die in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen stehen.
Ob und wie Arbeitspausen im Betrieb geregelt werden, steht in der Regel im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich, um möglichen Ärger mit der bzw. dem Vorgesetzten zu vermeiden.
Wichtig: Ignorieren Arbeitgeber die Pausenvorschriften des Arbeitszeitgesetzes, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Denn die Angaben des Arbeitszeitgesetzes sind Mindestanforderungen, die von Arbeitgebern einzuhalten sind.
Arbeitspausen dürfen den Arbeitstag nicht verkürzen
In einigen Abteilungen ist es Pflicht, dass immer ein Beschäftigter als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zur Verfügung steht. Ist das der Fall, legen Arbeitgeber meist auch in einem Pausenplan fest, wann welcher Beschäftigte in die Arbeitspause geht. So nämlich kann er gewährleisten, dass nicht alle gleichzeitig ihre Pause nehmen.
Und weil das Arbeitszeitgesetz darauf hinweist, dass Arbeitspausen nicht dazu dienen, den Arbeitstag zu verkürzen, sondern den Break als Erholungsphase zu nutzen, ist die Pause am Anfang oder am Ende des Arbeitstages nicht erlaubt.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.