Können Beschäftigte einem Unternehmensverkauf widersprechen?

Eine in der Nacht beleuchtete Bürofassade

Wenn ein Unternehmen oder Teile davon verkauft werden, darf dies für Beschäftigte keine Nachteile bringen. Doch müssen sie den Wechsel akzeptieren?

Ein solcher Verkauf wird als Betriebsübergang bezeichnet. Dabei dürfen weder Gehalt noch Arbeitsplatz der Mitarbeitenden gefährdet sein. Doch können Beschäftigte den Übergang ablehnen? Und wie funktioniert ein Widerspruch?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSteht ein Betriebsübergang bevor, müssen Arbeitgebende ihre Belegschaft rechtzeitig über die Folgen für das Arbeitsverhältnis informieren. Diese Pflicht kann der bisherige Arbeitgebende auch an den neuen übertragen. Entscheidend ist, dass die Beschäftigten den Zeitpunkt und den Grund des Übergangs erfahren. Zudem müssen sie über rechtliche, wirtschaftliche und soziale Auswirkungen sowie mögliche Umstrukturierungen informiert werden. Ein Aushang am Schwarzen Brett oder eine allgemeine Ansprache auf einer Betriebsversammlung reicht dafür nicht aus.

Widerspruch bei unzureichender Information

Erfüllt ein Unternehmen seine Informationspflicht nicht oder nur unzureichend, können Mitarbeitende Auskunft vom bisherigen oder neuen Arbeitgeber verlangen. Das ist wichtig, denn ohne vollständige Information beginnt die Widerspruchsfrist nicht.

Nach Erhalt der Informationen haben Mitarbeitende einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Diese Frist sorgt für Klarheit: Alter und neuer Arbeitgeber wissen dann, welche Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben. Der Widerspruch kann entweder beim bisherigen oder beim neuen Arbeitgeber eingelegt werden.


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Widerspruch muss schriftlich erfolgen

Lehnt ein Mitarbeitender den Wechsel ab, muss er dies schriftlich tun. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis beim bisherigen Unternehmen bestehen. Doch das birgt Risiken: Gibt es dort keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr – etwa weil der Betrieb vollständig verkauft wurde –, kann der Arbeitgeber sozial gerechtfertigt kündigen.

Komplizierter wird es, wenn nur Teile des Betriebs verkauft werden. In diesem Fall muss der bisherige Arbeitgeber den Mitarbeitenden möglicherweise weiterbeschäftigen – vorausgesetzt, dieser hat rechtzeitig Widerspruch eingelegt.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.