Können Mitarbeitende den Job vor Antritt kündigen?

Fluchtweg-Schild auf oranger Wand

Wer auf der Suche nach einem Job ist, freut sich, wenn er seinen Arbeitsvertrag endlich in den Händen hält. Doch was tun, wenn man den Job doch nicht antreten möchte?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtHaben beide, also der Arbeitgeber und der Beschäftigte, den Arbeitsvertrag unterschrieben, hat der seine Gültigkeit. Das heißt, beide Seiten verpflichten sich, die im Arbeitsvertrag stehenden Punkte zu erfüllen. Möchte der Mitarbeitende die Tätigkeit doch nicht antreten, muss er den Vertrag kündigen – auch wenn der Job noch nicht angefangen hat. Dazu kann er ordentlich oder außerordentlich kündigen.

Einfacher und rechtssicherer aber ist, wenn Unternehmen und Mitarbeitender eine Aufhebungsvereinbarung schließen. Verweigert der Arbeitgeber das, muss der Beschäftigte unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Gründe muss er nicht angeben. Ein Problem kann es da allerdings mit der Kündigungsfrist geben. Wer aus dem Vertrag heraus will, möchte das natürlich sofort. Akzeptiert der Arbeitgeber das nicht, wird der Mitarbeitende die Kündigungsfrist einhalten müssen.

Mitarbeitende sollten das Gespräch suchen

Hält sich der Beschäftigte nicht an die Kündigungsfrist und entsteht so ein nachweisbarer Schaden, kann das Unternehmen einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Daher ist es ratsam, wenn Beschäftigte das Gespräch suchen, um eine Aufhebungsvereinbarung zu schließen.

Generell ausgeschlossen ist eine Kündigung vor Jobantritt, wenn das explizit im Arbeitsvertrag vereinbart oder wenn diese vor Arbeitsbeginn als sittenwidrig anzusehen ist. Das kommt in der Praxis allerdings selten vor.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.