Dürfen Mitarbeitende ein Personalgespräch ablehnen?

Frau in Gespräch mit 2 Frauen

Personalgespräche sind bei vielen Mitarbeitenden unbeliebt. Dabei bieten sie eine gute Chance, Erfolge und Stärken der letzten Monate hervorzuheben – und so den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtTrotzdem drücken sich viele davor. Doch dürfen Beschäftigte den Wunsch ihres Arbeitgebers nach einem Gespräch ablehnen? Nein, das dürfen sie nicht. Möchte der Vorgesetzte über die Arbeit sprechen, muss der Beschäftigte das Gespräch führen. Eine Verweigerung verletzt die arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Folge: Der Arbeitgeber kann eine Ermahnung oder sogar Abmahnung aussprechen – und im Wiederholungsfall kündigen.

Da solche Gespräche während der Arbeitszeit stattfinden, legt der Arbeitgeber Zeit, Ort und Inhalt fest. Mitarbeitende sind jedoch nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken, Stellung zu beziehen oder Fragen zu beantworten.


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Anders sieht es auch, wenn das Gespräch eine Änderung des Arbeitsvertrags betrifft. In diesem Fall dürfen Mitarbeitende ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Denn hier könnte es um eine Änderungskündigung gehen – und darauf müssen sie sich nicht unvorbereitet einlassen.

Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem angespannt, sollte Letzterer vorab das Gesprächsthema erfragen. Zudem kann er eine Vertrauensperson hinzuziehen, muss dies aber vorher ankündigen.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.