Personalgespräche sind bei vielen Mitarbeitenden unbeliebt. Dabei bieten sie eine gute Chance, Erfolge und Stärken der letzten Monate hervorzuheben – und so den nächsten Karriereschritt vorzubereiten.
Trotzdem drücken sich viele davor. Doch dürfen Beschäftigte den Wunsch ihres Arbeitgebers nach einem Gespräch ablehnen? Nein, das dürfen sie nicht. Möchte der Vorgesetzte über die Arbeit sprechen, muss der Beschäftigte das Gespräch führen. Eine Verweigerung verletzt die arbeitsvertraglichen Pflichten. Die Folge: Der Arbeitgeber kann eine Ermahnung oder sogar Abmahnung aussprechen – und im Wiederholungsfall kündigen.
Da solche Gespräche während der Arbeitszeit stattfinden, legt der Arbeitgeber Zeit, Ort und Inhalt fest. Mitarbeitende sind jedoch nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken, Stellung zu beziehen oder Fragen zu beantworten.
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Vorab das Thema klären
Anders sieht es auch, wenn das Gespräch eine Änderung des Arbeitsvertrags betrifft. In diesem Fall dürfen Mitarbeitende ablehnen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Denn hier könnte es um eine Änderungskündigung gehen – und darauf müssen sie sich nicht unvorbereitet einlassen.
Ist das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitendem angespannt, sollte Letzterer vorab das Gesprächsthema erfragen. Zudem kann er eine Vertrauensperson hinzuziehen, muss dies aber vorher ankündigen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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