Können Mitarbeiter ihre Elternzeit verkürzen?

Eltern mit Kind an der Hand

Wer ein Kind bekommt, möchte in der Regel möglichst viel Zeit mit seinem Nachwuchs verbringen. Mit Hilfe der Elternzeit lässt sich das für Eltern trotz Job vereinbaren. Was aber, wenn man früher aus der Elternzeit zurück möchte?

Die Elternzeit ermöglicht Müttern und Vätern, in den ersten Jahren eine berufliche Auszeit zu nehmen. Was aber, wenn man früher aus der Elternzeit zurück möchte? Ist das möglich? Ja, allerdings nur, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist, denn nach § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ist er nicht dazu verpflichtet. Der Grund ist simpel: In der Regel haben Arbeitgeber eine Elternzeitvertretung eingestellt. Und nicht immer kann ein Unternehmen eine Stelle kostenneutral mit zwei Personen besetzen.

Der Gesetzgeber unterstützt Mitarbeiter in Härtefällen

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEin Härtefall liegt etwa dann vor, wenn die wirtschaftliche Existenz der Eltern durch die Elternzeit gefährdet ist – zum Beispiel, wenn ein Elternteil verstorben oder schwer erkrankt ist. Dann dürfen Arbeitgeber nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnen. Eine weitere Ausnahme ist die Schwangerschaft während der Elternzeit. In solchen Fällen können Mitarbeiterinnen ihre Elternzeit abbrechen, um die Mutterschutzfrist in Anspruch zu nehmen. Das heißt, die Elternzeit des einen Kindes geht in den Mutterschutz wegen des anderen Kindes über.

In der Regel sind Arbeitgeber aber kompromissbereit. Denn ein abgelehnter Wunsch kann in eine Teilzeitbeschäftigung münden. Der Mitarbeiter kommt dann zumindest in Teilzeit in den Job zurück.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.