Können Mitarbeiter ihren Job verlieren, wenn sie ständig krank sind?

Person liegt bäuchlings auf dem Bett

Mitarbeiter, die ständig krank sind, verursachen immer wieder enorme Lohnfortzahlungskosten und belasten Teams durch die Mehrarbeit. Für eine Kündigung sind die gesetzlichen Anforderungen allerdings sehr hoch.

Ist ein Mitarbeiter nicht mehr in der Lage, seine Arbeitsleistung zu erfüllen, können Arbeitgeber personenbedingt kündigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeitsfähig ist, seine Leistung stark gesunken ist oder seine Qualifikation verloren gegangen ist.

Wichtig: Für personenbedingte Kündigungen sind die gesetzlichen Anforderungen sehr hoch. Der Arbeitgeber ist daher gut beraten, vor Ausspruch der Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtSo muss unter anderem auch eine negative Zukunftsprognose vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit keine ausreichende Arbeitsleistung erbrachte – und für die Zukunft auch keine Besserung in Sicht ist. Wenn der Mitarbeiter zu einer unzumutbaren betrieblichen oder wirtschaftlichen Belastung bzw. Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe auch für die Zukunft wird, darf der Arbeitgeber personenbedingt kündigen.

Der Leistungsabfall eines Mitarbeiters ist hinzunehmen

Mitarbeiter, die mehr als sechs Wochen im Jahr krank sind, verursachen immer wieder enorme Lohnfortzahlungskosten und beeinträchtigen das betriebliche Interesse des Arbeitgebers. Arbeitgeber müssen daher abwägen, ob solche Mitarbeiter für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar sind.

Wichtig: Ein Leistungsabfall von Mitarbeitern ist sowohl im Alter als auch durch persönliche Krisen hinzunehmen. Lediglich ein längerer Leistungsabfall, der zur Belastung für Unternehmen wird, muss von Arbeitgebern nicht akzeptiert werden.

Möchte ein Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen, kann er die Krankenkasse informieren, die dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, den Mitarbeiter zu untersuchen. Der MDK wird dann die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters prüfen. Auf ihre Intimsphäre können Mitarbeiter sich hier nicht berufen.

Befürchtet ein Arbeitgeber bei häufigen Attests eine Gefälligkeit eines Mediziners, darf er diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Zweifel ziehen und ebenso den MDK einschalten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.