Kündigung von Low Performern rechtens

Exit-Schild

Dürfen Unternehmen Beschäftigten wegen erheblicher Minderleistungen fristlos kündigen? Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtZwei Servicemitarbeitende des Bürgertelefons Bremen verloren ihren Job bei der Stadt Bremen – ohne vorherige Abmahnung. Der Arbeitgeber begründete die fristlose Kündigung mit deutlich unterdurchschnittlichen Telefonzeiten. Die Entlassenen klagten und argumentierten, ihre Leistungen seien zwar schwach gewesen, aber nicht betrügerisch.

 

Klare Regeln für den Umgang mit Minderleistern

Das Gericht entschied dennoch zugunsten des Arbeitgebers (Urteile vom 14. Dezember 2023, Az. 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23). Es stellte fest, dass die Kläger erheblich weniger leisteten als gefordert und damit vorsätzlich ihre Pflichten verletzten. Statt der erwarteten 60 Prozent verbrachten sie nur zwischen 16 und 35 Prozent ihrer Arbeitszeit mit Telefonaten.


Mehr zum Thema:


„Diese Entscheidung bietet Unternehmen eine klare rechtliche Grundlage für fristlose Kündigungen von sogenannten Low Performern, insbesondere wenn die Minderleistung klar messbar ist“, erklärt Nils Wigger, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Wittig Ünalp.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Wir sind der Wandel-Redaktion

Unter "Wir sind der Wandel-Redaktion" veröffentlichen wir Gastbeiträge und Agenturmeldungen, die wir nicht selbst verfasst, aber redigiert haben.