Langzeiterkrankte: Wann verfällt Urlaub?

2 Personen im Liegestuhl am Strand

Wie lange können langzeiterkrankte Beschäftigte ihren Urlaub einfordern? Verfällt er automatisch? Diese Streitfrage liegt nun beim Europäischen Gerichtshof.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung gebeten, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt. Ziel ist mehr Rechtssicherheit, teilte das Gericht mit.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Bundesarbeitsrichter:innen befassen sich immer wieder mit der Frage, wann nicht genommener Urlaub bei langer Krankheit verfällt. Im aktuellen Fall geht es um zwei Verfahren aus Hessen und Nordrhein-Westfalen. In beiden Fällen forderten Mitarbeiternde Urlaub aus früheren Jahren ein. Biede waren über längere Zeit krank.

Hintergrund ist ein Urteil des BAG aus dem Vorjahr. Demnach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auffordern, offenen Urlaub zu nehmen, und sie darauf hinweisen, dass der Anspruch sonst verfällt. Unterbleibt dieser Hinweis, bleibt der Urlaub einforderbar. Bereits 2011 hatte der EuGH entschieden, dass Urlaubsansprüche bei lang andauernder Krankheit 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres verfallen. Das BAG hatte sich bisher an dieser Vorgabe orientiert.


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EuGH soll endgültig entscheiden

In den beiden aktuellen Fällen geht es nun darum, ob die Arbeitgeber rechtzeitig über den drohenden Verfall informiert haben. Andernfalls hätten die Beschäftigten ihren Anspruch vor der Erkrankung geltend machen können. Ein Fall betrifft eine Krankenhausmitarbeiterin, die 2017 erkrankte und seitdem arbeitsunfähig ist. Für 2017 standen ihr noch 14 Urlaubstage zu. Im November 2018 forderte sie ihren Arbeitgeber auf, diese Tage abzugelten – ohne Erfolg. Der Arbeitgeber lehnte ab, und die Klage der Frau scheiterte vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Sie argumentiert, man habe sie nicht rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen.

Im zweiten Fall geht es um einen schwerbehinderten Frachtfahrer, der von Dezember 2014 bis August 2019 eine befristete Erwerbsminderungsrente erhielt. Er forderte 34 Urlaubstage aus dem Jahr 2014 ein, was sein Arbeitgeber bestreitet. Auch hier wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Klage ab.

Beide Fälle liegen nun in dritter Instanz beim BAG. Dieses hat die Frage an den EuGH weitergeleitet, der eine abschließende Entscheidung treffen soll.

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Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei der ZEIT im Ressort Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus, 2009 erhielt sie den Otto-Brenner-Preis für kritschen Wirtschaftsjournalismus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.