Wie lange Zeitarbeiter:innen an derselben Stelle arbeiten dürfen, hängt laut Europäischem Gerichtshof von den Besonderheiten der Branche und den nationalen Vorschriften ab.
Es kann rechtens sein, Zeitarbeiter:innen über Jahre hinweg an einem Arbeitsplatz einzusetzen, ohne dass ein Anspruch auf Festanstellung entsteht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Zwar betonte das Gericht, dass ein solcher Einsatz missbräuchlich sein könne, wenn er über Jahre andauert. Doch müsse man alle relevanten Umstände berücksichtigen – insbesondere branchenspezifische Eigenheiten und nationale Regelungen (Az. C-232/20).
Missbrauch ist eine Frage des Einzelfalls
Der Fall betrifft einenMann, der 55 Monate als Leiharbeiter bei Mercedes tätig war. Er klagte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auf Festanstellung, da er so lange für das Unternehmen gearbeitet hatte. Ein Urteil steht noch aus. Das Berliner Gericht legte die Frage zunächst dem EuGH vor, der nun wichtige Hinweise lieferte.
Nach Ansicht des EuGH liegt ein Missbrauch vor, wenn aufeinanderfolgende Einsätze eines Leiharbeiters bei demselben Unternehmen zu einer Beschäftigungsdauer führen, die über das hinausgeht, was im jeweiligen Kontext als angemessen gilt.
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Mercedes begrüßte das Urteil und sah die eigene Rechtsauffassung bestätigt. Da der EuGH dem Landesarbeitsgericht jedoch Ermessensspielräume einräumte, bleibt die endgültige Entscheidung abzuwarten.
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