Machtmissbrauch: Sexistische Nachrichten mit teuren Folgen

Frau hält Smartphone in Hand

Ein Geschäftsführer belästigt seine Assistentin per WhatsApp. Aus Anspielungen werden Drohungen – das LAG Köln verurteilt sein Verhalten und gewährt der Frau eine hohe Abfindung.

Ein aktueller Fall zeigt, wie private Grenzüberschreitungen im digitalen Raum Karrieren zerstören und juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Im Mittelpunkt steht eine Assistentin der Geschäftsführung, die wochenlang von ihrem Chef per WhatsApp bedrängt und beleidigt wurde. Am Ende folgten nicht nur die Kündigung, sondern auch ein Gerichtsverfahren mit weitreichenden Folgen: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln sprach der Frau über 68.000 Euro Abfindung zu.

Die Geschichte begann harmlos – ein Chat zwischen Chef und Mitarbeiterin. Doch aus zweideutigen Nachrichten wurden schnell sexuelle Aufforderungen. Anspielungen auf Kleidung und Auftreten schlugen in einen aggressiven Ton um. Der Geschäftsführer nutzte seine Macht, um private Zurückweisungen in berufliche Drohungen zu verwandeln. Es folgten Beleidigungen und Drohungen wie Gehaltskürzungen, Zwangsurlaub und andere Sanktionen. Im Februar 2024 erhielt die Mitarbeiterin schließlich die Kündigung.

Der Arbeitgeber spielte die Vorfälle herunter

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Frau klagte auf Kündigungsschutz und beantragte zugleich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Kündigungsschutzgesetz. Dieses greift, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist – selbst bei formell unwirksamer Kündigung. Ihr Argument: Nach den Vorfällen sei ein vertrauensvolles Miteinander ausgeschlossen.

Das Arbeitsgericht Bonn gab ihr recht und sprach ihr 70.000 Euro Abfindung zu (Az. 1 Ca 456/24). Der Arbeitgeber legte Berufung ein und versuchte, die Vorfälle herunterzuspielen: Die Nachrichten seien Teil eines „einvernehmlichen Flirts“ gewesen, die Drohungen nie umgesetzt worden. Zudem war er der Mitarbeiterin Pflichtverletzungen vor, die angeblich lange vor der Kündigung stattgefunden hätten.

Der Geschäftsführer missbrauchte seine Macht

Das LAG Köln ließ diese Argumente nicht gelten (Az. 4 SLa 97/25). Entscheidend war das Gesamtbild: Ein Geschäftsführer missbrauchte seine Macht, stellte sexuelle Forderungen, beleidigte und drohte – alles in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung. Hinzu kam die nachgewiesene psychische Belastung der Mitarbeiterin, bei der später eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert wurde. Unter diesen Umständen sei eine Rückkehr unzumutbar.


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Die Richter:innen begründeten die Höhe der Abfindung ausführlich. Grundlage war das monatliche Bruttogehalt von 7.744,75 Euro und eine Betriebszugehörigkeit von 4,4 Jahren. Statt des üblichen Faktors von 0,5 setzten sie einen Multiplikator von 2,0 an. Ausschlaggebend waren die Schwere der Vorfälle, die vorsätzliche Eskalation durch den Geschäftsführer und die massiven Persönlichkeitsverletzungen. So ergab sich eine Summe von 68.153,80 Euro.

Respekt und Grenzen gelten auch jenseits des Arbeitsplatzes

Zusätzlich musste das Unternehmen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen – gesetzlich vorgeschrieben und mit Angaben zu Beschäftigung, Leistung und Sozialverhalten.

Der Fall zeigt, wie brisant digitale Kommunikation im Arbeitsverhältnis sein kann. Private Nachrichten enden nicht an der Bürotür. Wer seine Macht missbraucht, riskiert nicht nur die eigene Position, sondern auch den Ruf und die Finanzen des Unternehmens. Das LAG Köln machte klar: Respekt und Grenzen gelten auch jenseits des Arbeitsplatzes. Wer sie verletzt, zahlt am Ende einen hohen Preis.


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.