Müssen Arbeitgeber bei sexuellen Belästigung außerhalb des Jobs handeln?

Männerhand auf Frauen-Po

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Mitarbeitende vor Belästigung am Arbeitsplatz. Doch was, wenn Kolleg:innen außerhalb der Arbeit Grenzen überschreiten?

Laut der internationalen Arbeitsorganisation International Labour Organization (ILO) hat in der EU mindestens die Hälfte der Frauen im Beruf sexuelle Belästigung erlebt. Anders gesagt: Die Mehrheit der Frauen kennt solche Übergriffe. Aber wie sieht es aus, wenn Kolleg:innen außerhalb des Jobs belästigen?


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Das AGG greift nicht nur am Arbeitsplatz. Es gilt auch auf Dienstreisen, Arbeitswegen, Betriebsausflügen und Betriebsfesten. Ebenso umfasst es Telefonate, SMS, E-Mails, Videos und Fotos, selbst wenn sie außerhalb der Arbeitszeit entstehen.

Grenzenüberschreitungen haben Konsequenzen

Sexuelle Belästigung zeigt sich verbale (zum Beispiel durch anzügliche Bemerkungen, Witze, Kommentare), nonverbal (etwas durch unerwünschte E-Mails oder SMS) und physisch (wie durch unerwünschte Berührungen). Auch Selfies und Videos von Betriebsfeiern sollten nicht leichtfertig an Kolleg:innen verschickt werden. Wer hier Grenzen missachtet, riskiert ernste Konsequenzen.

Betroffene sollten sich an Vorgesetzte, die Personalabteilung oder den Betriebsrat wenden. Reagiert das Unternehmen nicht, dürfen Mitarbeitende ihre Arbeit einstellen – bei vollem Gehalt. Niemandem muss sich belästigenden Kolleg:innen aussetzen.


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In schweren Fällen droht eine Strafanzeige

Betroffene können Schadenersatz fordern, etwa Schmerzensgeld oder die Übernahme von Arztkosten. In gravierenden Fällen ist eine Strafanzeige möglich. Arbeitgeber können je nach Schwere oder Belästigung mit einer Ermahnung, Abmahnung, Versetzung oder Kündigung reagieren.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.