Müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden schützen?

Feuerlöscher an der Wand

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Vernachlässigen sie dies, drohen Konflikte mit Betriebsrat und Berufsgenossenschaft.

Der Arbeitsschutz soll Arbeitsplätze sicher machen. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben sich gesetzliche Vorgaben. Diese regelt der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Zusätzlich gibt es verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, die sich auf spezifische Gefahrenquellen konzentrieren. Diese Vorschriften legen die gesetzlichen Unfallversicherungen, meist den Berufsgenossenschaften, fest.


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Arbeitgeber müssen alle nötigen Maßnahmen ergreifen: Gefahren erkennen, die Arbeit sicher gestalten, die Organisation anpassen, Mittel bereitstellen sowie Mitarbeitende und Führungskräfte informieren und schulen.

Arbeitsschutz ist Pflicht für Arbeitgeber und Mitarbeitende

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtVerstößt ein Arbeitgeber gegen den Arbeitsschutz, drohen Bußgelder. Schadenersatzansprüche betreffen nur Sachschäden, da bei Personenschäden die gesetzlichen Unfallversicherungen einspringen – es sei denn, der Arbeitgeber handelt vorsätzlich.

Auch die Mitarbeitenden müssen die Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Wer sie ignoriert, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. Ein Lackierer zum Beispiel muss wegen giftiger Dämpfe eine Atemschutzmaske tragen. Tut er das nicht, drohen Konsequenzen.

Der Betriebsrat spielt beim Arbeitsschutz eine zentrale Rolle

Verstößt der Arbeitgeber gegen Vorschriften, können Mitarbeitende bei schweren Verstößen die Arbeit niederlegen. Das gilt auch, wenn Vorgesetzte Tätigkeiten anordnen, die den Arbeitsschutz verletzen.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei allgmeinen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz. Zudem steht ihm ein Recht auf Information und Beratung zu.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.