Nach Feierabend halten viele ihr Mobiltelefon stets bereit. Denn Anrufe oder E-Mails erreichen sie auch außerhalb der Arbeitszeit. Doch wie verhält es sich im Urlaub?
Die ständige Erreichbarkeit ist gefährlich und macht unter Umständen krank, wie diverse Untersuchungen der vergangenen Jahre zeigen. Richtig stressig wird es für Beschäftigte, wenn sie auch während ihres Urlaubs kontaktiert werden. Doch müssen Mitarbeitende überhaupt im Urlaub erreichbar sein?
Ganz klar: Nein! Denn Urlaub dient der Erholung, das Bundesurlaubsgesetz verlangt es sogar. Dementsprechend widerspricht ein ständiges Reagieren auf berufliche Anfragen dem Urlaubszweck. Daher dürfen Beschäftigte im Urlaub ihr Mobiltelefon ausschalten bzw. Anrufe, E-Mails und Kurznachrichten ignorieren – ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen.
Urlaub selbstbestimmt und uneingeschränkt verbringen
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes schulden Arbeitgeber ihren Beschäftigten Erholungsurlaub. Und dazu zählt, dass Mitarbeitende ihren Urlaub selbstbestimmt und uneingeschränkt verbringen können. Das ist natürlich nicht gewährleistet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten trotz Urlaub ständig kontaktieren – und die nicht abschalten können. Das gilt übrigens auch für die Freizeit. Auch da müssen Mitarbeitende nicht an ihr Diensthandy gehen. Denn Arbeitszeit ist Arbeitszeit und Freizeit ist Freizeit.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
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