Vielen halten nach Feierabend ihr Handy griffbereit, weil Anrufe oder E-Mails sie auch außerhalb der Arbeitszeit erreichen. Doch wie sieht es im Urlaub aus?

Ständige Erreichbarkeit birgt Risiken und kann krank machen, wie zahlreiche Studien belegen. Besonders belastend wird es, wenn Beschäftigte selbst im Urlaub kontaktiert werden. Aber müssen sie das überhaupt hinnehmen?
Die Antwort ist eindeutig: Nein! Urlaub dient der Erholung – das schreibt sogar das Bundesurlaubsgesetz vor. Wer im Urlaub auf berufliche Anfragen reagiert, verfehlt diesen Zweck. Beschäftigte dürfen daher ihr Handy ausschalten und Anrufe, E-Mails oder Nachrichten ignorieren, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
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Urlaub: selbstbestimmt und ungestört
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes haben Beschäftigte Anspruch auf Erholungsurlaub. Dazu gehört, dass sie ihre freie Zeit selbstbestimmt und ungestört verbringen können. Das ist nicht möglich, wenn Arbeitgeber sie trotz Urlaub kontaktieren und sie nicht abschalten können. Übrigens gilt das auch für die Freizeit. Niemand muss außerhalb der Arbeitszeit ans Diensthandy gehen. Denn Arbeitszeit bleibt Arbeitszeit – und Freizeit bleibt Freizeit.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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