Müssen Beschäftigte im Urlaub erreichbar sein?

Frau mit Handy am Wasser

Ist der Arbeitstag vorbei, haben viele Beschäftigten dennoch ihr Mobiltelefon immer griffbereit. Denn ob Anruf, SMS oder E-Mail, die Kontaktaufnahme außerhalb der Arbeitszeit gehört für viele Mitarbeitende mittlerweile dazu. Doch was ist im Urlaub?

Die ständige Erreichbarkeit ist gefährlich und macht unter Umständen krank, wie diverse Untersuchungen der vergangenen Jahre zeigen. Richtig stressig wird es für Beschäftigte, wenn sie auch während ihres Urlaubs kontaktiert werden. Doch müssen Mitarbeitende überhaupt im Urlaub erreichbar sein?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtGanz klar: Nein! Denn Urlaub dient der Erholung, das Bundesurlaubsgesetz verlangt es sogar. Dementsprechend widerspricht ein ständiges Reagieren auf berufliche Anfragen dem Urlaubszweck. Daher dürfen Beschäftigte im Urlaub ihr Mobiltelefon ausschalten bzw. Anrufe, E-Mails und Kurznachrichten ignorieren – ohne arbeitsrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen.

Urlaub selbstbestimmt und uneingeschränkt verbringen

Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes schulden Arbeitgeber ihren Beschäftigten Erholungsurlaub. Und dazu zählt, dass Mitarbeitende ihren Urlaub selbstbestimmt und uneingeschränkt verbringen können. Das ist natürlich nicht gewährleistet, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigten trotz Urlaub ständig kontaktieren – und die nicht abschalten können. Das gilt übrigens auch für die Freizeit. Auch da müssen Mitarbeitende nicht an ihr Diensthandy gehen. Denn Arbeitszeit ist Arbeitszeit und Freizeit ist Freizeit.

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Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.