Wer versetzt werden soll, ist meist wenig erfreut. Bei Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen kann sogar ein Auslandseinsatz anstehen. Doch sind Beschäftigte verpflichtet, dem zu folgen?
Arbeitet ein deutsches Unternehmen auch international, benötigt es oft nicht nur Personal in Deutschland, sondern auch in seinen Niederlassungen im Ausland. Doch was gilt, wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten dorthin schicken will? Muss dieser der Anweisung nachkommen?
Einigen sich beide Seiten auf eine Versetzung ins Ausland, regeln sie dies in der Regel per Entsendevertrag. Darin stehen die Details des Auslandseinsatzes: Aufgaben, Dauer, Vergütung, Reisekostenübernahme und Rückkehrbedingungen.
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Der Arbeitsvertrag entscheidet
Lehnt ein Mitarbeitender den Auslandseinsatz ab, kann er dennoch verpflichtet sein – nämlich dann, wenn der Arbeitsvertrag eine gültige Klausel enthält, die dem Arbeitgeber erlaubt, ihn innerhalb des Konzerns auch ins Ausland zu versetzen.
Fehlt eine solche Klausel, müssen Beschäftigte nicht zustimmen. Arbeitgeber dürfen nicht eigenmächtig über die Lebensumstände ihrer Mitarbeitenden bestimmen.
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