Müssen Beschäftigte nach einer langen Krankheit sofort voll arbeiten?

Gesicht überhäuft mit Post-its

Kehren Beschäftigte nach einer langen Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück, sind sie in der Regel nicht fähig, einen 8-Stunden-Arbeitstag zu bewältigen. Müssen sie dennoch gleich wieder voll arbeiten?

Ob Krebserkrankung, Burnout, ein schwerer Knochenbruch mit anschließender Reha oder eine hartnäckige Viruserkrankung: Kehrt ein Beschäftigter nach einer langen Krankheitsphase an den Arbeitsplatz zurück, ist er meist nicht in der Lage, sofort wieder einen 8-Stunden-Tag zu bewältigen. Daher gibt es spezielle Programme zur Wiedereingliederung wie beispielsweise das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Den Anfang macht dabei das sogenannte Krankenrückkehrgespräch im Rahmen des BEM-Verfahrens: Unternehmen und Beschäftigter legen gemeinsam fest, wie der stufenweise gestaltete Wiedereinstieg aussehen kann. Erfolgen kann das in einem persönlichen Gespräch oder per Fragebogen.

Den Betriebsrat informieren

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtIn der Regel ist dabei ein persönliches Gespräch sinnvoller als ein Fragebogen, denn das Ziel des Gespräches ist auch, herauszufinden, was einerseits die Ursache für die lange Abwesenheit war. Und andererseits welche arbeitsplatzbezogenen Maßnahmen zukünftig ergriffen werden können, damit die Gefahr einer erneuten Erkrankung reduziert werden kann. Wichtig ist das vor allem dann, wenn die Ursache der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb lag (zum Beispiel ein Arbeitsunfall, Mobbing, Burnout usw.). Dabei sind Mitarbeitende nicht verpflichtet, Fragen nach der Ursache ihrer Erkrankung zu beantworten. Solche Fragen verletzen nämlich das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten.

Besser aber ist es für Beschäftigte hier ehrlich zu sein und mitzuteilen, was konkret sie am Arbeitsplatz belastet und krank gemacht hat. Denn wer in sein altes Muster verfällt, geht das Risiko ein, erneut aufgrund der alten Probleme zu erkranken. Droht allerdings durch die Erkrankung eine Ansteckungsgefahr für die Kollegen, muss der Mitarbeitende generell wahrheitsgemäß antworten. Existiert im Unternehmen ein Betriebsrat, muss dieser über das Gespräch informiert werden. Denn der darf über den Gesprächsverlauf mitentscheiden. Beschäftigte dürfen übrigens zum Gespräch ein Betriebsratsmitglied mitbringen.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.