Müssen Mitarbeitende sinnlose Aufgaben erledigen?

Mann fegt Parkplatz

Viele Menschen definieren sich über ihre Arbeit. Sie ziehen Selbstwert aus ihrem Einsatz und ihrem Erfolg im Beruf. Doch was geschieht, wenn Arbeitgeber plötzlich Pseudo-Aufgaben verteilen?

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtWer untätig bleibt oder in seiner Arbeit keine Erfüllung findet, leidet. Ohne Wertschätzung wächst die Belastung. Wer sich unterfordert fühlt und seine Zeit mit sinnlosen Aufgaben füllt, verbindet den Job bald nur noch mit Langeweile und Desinteresse.

Dieser Zustand führt langfristig zu ähnlichen Symptomen wie ein Burnout: Müdigkeit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen. Doch hier liegt die Ursache nicht in Über-, sondern in Unterforderung.

Sinnlose Aufgaben verletzten Persönlichkeitsrechte

Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten keine sinnlosen Aufgaben aufbürden – und sie dürfen es auch nicht. Werden neue Aufgaben bei gleichbleibender Vergütung zugewiesen, müssen diese den bisherigen Tätigkeiten gleichwertig sein. Andernfalls können Beschäftigte die Erledigung verweigern, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung befürchten zu müssen.


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Hinter solchen Maßnahmen steckt oft die Absicht, Mitarbeitende loszuwerden, indem man sie zermürbt. Arbeitsgerichte zeigen dafür kein Verständnis. So urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az. 1 Sa 107/14), dass sinnlose Aufgaben das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen. Denn arbeitsvertraglich geregelte Tätigkeiten dürfen nicht das Recht auf Anerkennung und Wertschätzung der Persönlichkeit missachten.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.