Viele Menschen definieren sich fast ausschließlich über ihre Arbeit. Sie schöpfen ihr Selbstwertgefühl aus ihrem Engagement und ihrem Erfolg im Beruf. Was, wenn Arbeitgeber plötzlich Pseudo-Aufgaben erteilen?
Wenn es nichts zum Schöpfen gibt, weil die Betroffenen dazu verdammt sind, untätig zu sein, und in ihrem Job keine Erfüllung finden, bedeutet das eine enorme Belastung, da dann auch in aller Regel die Wertschätzung ausbleibt.
Wer unausgelastet ist und einen Teil seiner Arbeitszeit mit Pseudo-Aufgaben füllen muss, verbindet mit seinem Job nur noch Langeweile und Desinteresse. Und dieser Zustand sorgt langfristig für die gleichen Symptome wie bei einem Burnout: Müdigkeit, Antriebslosigkeit, depressive Verstimmungen. Nur eben nicht wegen Über-, sondern Unterforderung.
Sinnlose Aufgaben verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht
Daher sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern grundsätzlich nicht sinnlose Aufgaben erteilen – und sie dürfen es auch nicht. Erhält ein Arbeitnehmer bei einer unveränderten Vergütung neue Aufgaben, müssen diese gleichwertig mit seinen alten sein.
Wichtig: Ignoriert ein Arbeitgeber das, können Mitarbeiter die Erledigung dieser Aufgaben ablehnen – ohne arbeitsrechtliche Sanktionen wie beispielsweise eine Abmahnung befürchten zu müssen.
Greifen Arbeitgeber zu solchen Maßnahmen, wollen sie sich meist von dem betreffenden Mitarbeiter trennen und ihn mit solchen Aufgaben mürbe machen. Arbeitsgerichte haben für solch ein Vorgehen kein Verständnis, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein zeigt (Az.: 1 Sa 107/14): In dem Fall bewertete das Arbeitsgericht die sinnlosen Aufgaben als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Denn arbeitsvertraglich geregelte Tätigkeiten dürfen nicht gegen das Recht des Mitarbeiters auf Anerkennung und Wertschätzung seiner Persönlichkeit verstoßen.
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