Müssen Mitarbeiter Verspätungen aufgrund der Witterung nacharbeiten?

Aufgespannter Regenschirm

Verschlafen, Bahn verpasst, extreme Witterungsverhältnisse – es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter es nicht pünktlich zur Arbeit schaffen. Wie geht man im Arbeitsleben mit Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt um?

Müssen Mitarbeiter einen Ausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen nacharbeiten? Ja! Kommen Mitarbeiter witterungsbedingt zu spät zur Arbeit, müssen sie die Zeit nacharbeiten. Wer das nicht kann oder möchte, muss einen entsprechenden Lohnabzug akzeptieren. Dazu sind Arbeitgeber berechtigt.

 

Mitarbeiter müssen sich rechtzeitig auf den Weg machen

Leider geistern noch immer das Argument durch die Welt, dass Witterungsverhältnisse wie zum Beispiel Glatteis höhere Macht seien und Mitarbeiter dafür nichts können. Das ist falsch. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen. Wenn der Weg im Winter aufgrund der Witterung länger dauert, müssen Mitarbeiter früher losfahren.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.