Verschlafen, Bahn verpasst, extreme Witterungsverhältnisse – es gibt viele Gründe, warum Mitarbeiter es nicht pünktlich zur Arbeit schaffen. Wie geht man im Arbeitsleben mit Verspätungen aufgrund von höherer Gewalt um?
Müssen Mitarbeiter einen Ausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen nacharbeiten? Ja! Kommen Mitarbeiter witterungsbedingt zu spät zur Arbeit, müssen sie die Zeit nacharbeiten. Wer das nicht kann oder möchte, muss einen entsprechenden Lohnabzug akzeptieren. Dazu sind Arbeitgeber berechtigt.
Mitarbeiter müssen sich rechtzeitig auf den Weg machen
Leider geistern noch immer das Argument durch die Welt, dass Witterungsverhältnisse wie zum Beispiel Glatteis höhere Macht seien und Mitarbeiter dafür nichts können. Das ist falsch. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich rechtzeitig auf den Weg zu machen. Wenn der Weg im Winter aufgrund der Witterung länger dauert, müssen Mitarbeiter früher losfahren.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
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ISBN 978-3-548-37694-3
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