Müssen Mitarbeitende Verspätungen wegen des Wetters nachholen?

Aufgespannter Regenschirm

Verschlafen, den Zug verpasst, extremes Wetter – vieles kann dazu führen, dass Mitarbeitende zu spät zur Arbeit kommen. Doch wie geht man mit wetterbedingten Verspätungen im Berufsalltag um?


Von A wie Abmahnung bis Z wie Zeiterfassung – unsere Arbeitsrecht-Datenbank gibt Antworten auf über 300 wichtige Fragen und räumt mit Irrtümern und Mythen rund um das deutsche Arbeitsrecht auf.


Müssen sie die verlorene Zeit nachholen? Ja! Wer wegen des Wetters zu spät kommt, muss die versäumten Stunden aufarbeiten. Wer das nicht möchte oder schafft, muss mit einem Lohnabzug rechnen. Arbeitgeber dürfen das.

Oft hört man, Glatteis oder andere Witterungsverhältnisse seien höhere Gewalt, für die niemand etwas könnte. Das ist falsch. Jeder ist verpflichtet, rechtzeitig loszufahren. Dauert der Weg im Winter länger, müssen Mitarbeitende früher starten.

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Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.