Arbeitet man auf engstem Raum zusammen, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Spitzen und kleine Neckereien untereinander stellen dabei allerdings kein großes Problem dar. Doch was ist bereits Mobbing?
Schneidet ein Team oder ein Beschäftigter Kolleg:innen gezielt, grenzen sie aus, ignorieren, beleidigen, kritisieren sie übermäßig, machen sich über sie lustig oder tratschen hinter ihren Rücken über sie ist das Mobbing. Eine Steigerung ist dann nur noch, wenn diesen Kolleg:innen Aufgaben erteilt werden, die entweder über oder unter ihrem Leistungsniveau sind.
Solchen erniedrigenden Situationen muss sich aber niemand aussetzen! Arbeitgeber sind verpflichtet, sich schützend vor die Gemobbten zu stellen, den mobbenden Mitarbeitenden auf das Fehlverhalten hinzuweisen sowie ihn aufzufordern, diese Handlungen unverzüglich zu unterlassen.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht
Tipp: Wer gemobbt wird, sollte zu seinem Arbeitgeber gehen und auf seine Unterstützung pochen. Der nämlich kann den oder die mobbenden Kolleg:innen abmahnen, versetzen oder gar kündigen.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Das heißt, sie sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden am Arbeitsplatz vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch Mobbing – der § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet Arbeitgeber zudem dazu.
Wichtig: Ignorieren Unternehmen Benachteiligungen wie Mobbing, können Gemobbte im Zweifel von ihren Arbeitgebern Schadenersatz fordern.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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