Wo Menschen eng zusammenarbeiten, entstehen Konflikte. Kleine Sticheleien und harmlose Neckereien sind unproblematisch. Doch wann wird daraus Mobbing?
Mobbing heißt, eine Person oder Gruppe gezielt und wiederholt schlecht zu behandeln oder zu belästigen. Typische Formen sind verbale Angriffe, Ausgrenzung, Gerüchte, Beleidigungen, Drohungen oder die Sabotage von Arbeit und Ruf.
Betroffene leiden körperlich und seelisch. Gesundheit, Wohlbefinden und Arbeitsleistung nehmen Schaden. Deshalb ist es wichtig, Mobbing zu erkennen, zu stoppen und die Betroffenen zu unterstützen.
Mobbing liegt vor, wenn ein Team oder ein:e Kolleg:in jemanden bewusst schneidet, ausgrenzt, ignoriert, beleidigt, übermäßig kritisiert, verspottet oder hinter seinem Rücken tratscht. Es wird schlimmer, wenn der Betroffene absichtlich mit Aufgaben über- oder unterfordert wird.
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Niemand muss sich erniedrigen lassen
Wer gemobbt wird, sollte den Arbeitgeber informieren und Hilfe einfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, einzugreifen. Sie müssen den Mobber auf sein Verhalten hinweisen und verlangen, dass er es sofort beendet. Diese Fürsorgepflicht regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 3 AGG).
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden vor Gefahren schützen – auch vor Mobbing. Nur sie können rechtssicher handeln: Sie dürfen den Mobber abmahnen, versetzen oder im Extremfall kündigen. Wer Mobbing ignoriert, riskiert Schadenersatzforderungen der Betroffenen.
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Was Chefs nicht dürfen – und was doch
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