Wo Menschen eng zusammenarbeiten, entstehen Konflikte. Kleine Sticheleien und harmlose Neckereien sind arbeitsrechtlich unproblematisch. Doch wann wird daraus Mobbing?
Mobbing bedeutet, eine Person oder Gruppe gezielt und wiederholt negativ zu behandeln oder zu belästigen. Typische Formen sind verbale Angriffe, Ausgrenzung, Gerüchte, Beleidigungen, Drohungen oder die Sabotage von Arbeit und Ruf.
Betroffene leiden körperlich und seelisch. Ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre Arbeitsleistung nehmen Schaden. Deshalb ist es entscheidend, Mobbing zu erkennen, es zu stoppen und die Betroffenen zu unterstützen.
Mobbing liegt vor, wenn ein Team oder ein Beschäftigter jemanden bewusst schneidet, ausgrenzt, ignoriert, beleidigt, übermäßig kritisiert, verspottet oder hinter seinem Rücken tratscht. Eine Steigerung ist erreicht, wenn der Betroffene absichtlich mit Aufgaben über- oder unterfordert wird.
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Niemand muss sich erniedrigen lassen
Wer gemobbt wird, sollte den Arbeitgeber informieren und Unterstützung einfordern. Arbeitgeber sind verpflichtet, einzugreifen. Sie müssen den Mobber auf sein Verhalten hinweisen und ihn auffordern, es sofort zu beenden. Diese Fürsorgepflicht schreibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (§ 3 AGG) vor.
Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden vor Gefahren schützen – dazu gehört auch Mobbing. Nur sie können rechtssicher handeln: Sie dürfen den Mobber abmahnen, versetzen oder im Extremfall kündigen. Ignorieren sie Mobbing, riskieren sie Schadenersatzforderungen der Betroffenen.
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