Arbeitet man auf engstem Raum zusammen, kann es zu Auseinandersetzungen kommen. Spitzen und kleine Neckereien untereinander stellen dabei allerdings kein großes Problem dar. Doch was ist bereits Mobbing?
Schneidet ein Team oder ein Mitarbeiter einen Kollegen gezielt, grenzt ihn aus, ignoriert, beleidigt, kritisiert ihn übermäßig, macht sich über ihn lustig oder tratscht hinter seinem Rücken über ihn, ist das Mobbing. Eine Steigerung ist dann nur noch, wenn diesem Kollegen Aufgaben erteilt werden, die entweder über oder unter seinem Leistungsniveau sind.
Solchen erniedrigenden Situationen muss sich aber niemand aussetzen! Arbeitgeber sind verpflichtet, sich schützend vor den Gemobbten zu stellen, den mobbenden Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten hinzuweisen sowie ihn aufzufordern, diese Handlungen unverzüglich zu unterlassen.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht
Tipp: Wer gemobbt wird, sollte zu seinem Arbeitgeber gehen und auf seine Unterstützung pochen. Der nämlich kann den oder die mobbenden Kollegen abmahnen, versetzen oder gar kündigen.
Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Das heißt, sie sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz vor Gefahren zu schützen. Dazu gehört auch Mobbing – der § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verpflichtet Arbeitgeber zudem dazu.
Wichtig: Ignorieren Unternehmen Benachteiligungen wie Mobbing, können Gemobbte im Zweifel von ihren Arbeitgebern Schadenersatz fordern.
Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:
Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3
Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.