Nie ohne Eingangs- oder Lesebestätigung

Amerikanischer Briefkasten

E-Mails gelten als zugesandt, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder seines Providers abrufbar sind. Doch im Streitfall liegt die Beweislast beim Absender.

Ein Bewerber klagt wegen angeblicher Diskriminierung. Er behauptet, das Unternehmen habe ihn wegen seiner Herkunft und seines Alters abgelehnt. Während die Firma bestreitet, je eine Bewerbung von ihm erhalten zu haben, behauptet er darauf, diese per E-Mail verschickt zu haben. Er meint, das Unternehmen müsse beweisen, dass seine E-Mail nicht angekommen sei.

Das Arbeitsgericht Brandenburg teilt diese Ansicht nicht und weist die Entschädigungszahlung zurück. Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg bestätigt das Urteil der Vorinstanz und entscheidet gegen den Bewerber (Az. 15 Ta 2066/12).


Mehr zum Thema:


Absender tragen die Beweislast

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie Richter:innen begünden: Der Bewerber kann nicht nachweisen, dass seine E-Mail das Unternehmen erreicht hat. Zwar gilt eine E-Mail als zugegangen, wenn sie in der Mailbox des Empfängers oder Providers abrufbar ist, doch den Zugang muss der Absender belegen – so das LAG in seiner Urteilsbegründung.

Ein Ausdruck der gesendeten E-Mail reicht dafür nicht aus. Notwendig ist eine Eingangs- oder Lesebestätigung. Daher empfiehlt es sich, bei wichtigen E-Mails immer eine Empfangsbestätigung anzufordern.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
13,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.