Nur formal im Unrecht

Strümpfe mit dem Aufdruck Girls Rule

Das Bundesverfassungsgericht hat die Lohndiskriminierungsklage einer Fernsehjournalistin gegen ihren Arbeitgeber nicht angenommen. Damit geht ein jahrelanger Rechtsstreit um gleiche Bezahlung zu Ende – und scheitert am Ende an formalen Kriterien.

Die Fernsehjournalistin, die seit Jahren darum streitet, genauso gut wie ihre männlichen Kollegen bezahlt zu werden, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde endgültig gescheitert. Die Klage sei wegen inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung angenommen worden, so das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 1 BvR 75/20). Demnach lasse sich nicht überprüfen, ob die Frau bei den Arbeitsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. Auch sei ein möglicher Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz nicht genügend begründet.

Eine Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDie ZDF-Reporterin, die den Sender jetzt verlässt, hatte im Juni 2020 allerdings einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Das Bundesarbeitsgericht hatte entschieden, dass sie auch als sogenannte feste Freie Anspruch auf Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz hat. Dieses ist seit dem Jahr 2018 gültig und gestattet es Mitarbeitenden in Unternehmen mit mehr 200 Beschäftigten zu erfahren, wo sie innerhalb der Gehaltsstruktur stehen. Allerdings nur in einer Gruppe von vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen. Da die Klage erfolgreich war, erfuhr die Journalistin, dass die Männer in der Redaktion im Schnitt 800 Euro mehr erhielten als sie. Auch erhielt sie viele Zulagen nicht, die ihre Kollegen bekamen.

Die Journalistin klagte auf eine bessere Bezahlung und nachträgliche Auszahlung der Differenz. In diesem Punkt jedoch war die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen worden. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verwiesen nun allerdings darauf, dass mit den Auskünften über das Vergleichsentgelt ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden könne. Ein solcher Versuch bei den Arbeitsgerichten sei “jedenfalls nicht von vornherein offensichtlich aussichtslos”. Eine Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.


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Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.