Private E-Mail weitergeleitet – Kündigung rechtens

beleuchtetes Exit-Schild

Die fristlose Kündigung einer Verwaltungsmitarbeiterin, die eine private E-Mail ihres Vorgesetzten weiterleitete, ist rechtmäßig. Moralisch mag ihr Handeln nachvollziehbar sein, juristisch jedoch nicht.

Die Frau arbeitete 23 Jahre in der Verwaltung einer evangelischen Kirchengemeinde und nutzte den Dienstcomputer des Pastors. Dort stieß sie auf eine E-Mail, die Ermittlungen gegen den Pastor wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine Frau im Kirchenasyl erwähnte. Um die mutmaßlich Betroffene zu schützen und Beweise zu sichern, kopierte sie die E-Mail und einen Chatverlauf zwischen dem Pastor und der Frau auf einen USB-Stick. Eine Woche später leitete sie die Daten an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiter.


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Das Vertrauen ist zerstört

Als dies bekannt wurde, kündigte die Kirchengemeinde ihr fristlos. Die Mitarbeiterin klage dagegen und gewann zunächst vor dem Arbeitsgericht Aachen. Doch das Landesarbeitsgericht Köln hob das Urteil auf (Az. 4 Sa 290/21).

Die Richter:innen begründeten ihre Entscheidung klar: Die Beweggründe spielten keine Rolle. Mit der Weitergabe habe die Beschäftigte Persönlichkeitsrechte verletzt und ihre Pflichten missachtet. Das für ihre Arbeit notwendige Vertrauensverhältnis sei “unwiederbringlich zerstört”.


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Tina Groll

Tina Groll, SPIEGEL-Bestsellerautorin und Redakteurin bei der ZEIT im Ressort Wirtschaft, konzentriert sich als Autorin von WIR SIND DER WANDEL auf Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren” aus, 2009 erhielt sie den Otto-Brenner-Preis für kritschen Wirtschaftsjournalismus. Ferner ist sie Mitglied im Deutschen Presserat.