Private E-Mail weitergeleitet – Kündigung rechtens

beleuchtetes Exit-Schild

Die fristlose Kündigung einer Verwaltungsmitarbeiterin nach dem Weiterleiten einer privaten E-Mail ihres Vorgesetzten ist rechtmäßig. Klingt übel, die Beweggründe jedoch waren moralisch gesehen nachvollziehbar.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtEine Beschäftigte war 23 Jahren in der Verwaltung einer evangelischen Kirchengemeinde tätig. Für ihre Arbeit nutzte sie den Dienstcomputer des Pastors. Als sie darauf eine E-Mail sieht, in welcher der Pastor auf Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau hingewiesen wurde, handelt sie. Um die mutmaßlich Betroffene zu schützen sowie Beweise zu sichern, kopiert sie die Inhalte einer privaten E-Mail sowie den Chatverlauf zwischen dem Pastor und der Frau auf einem USB-Stick und leitet alles eine Woche später an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiter.

Das Vertrauensverhältnis ist unwiederbringlich zerstört

Als das bekannt wird, kündigt ihr die Kirchengemeinde fristlos, wogegen die Betroffene sich erfolgreich wehrt, denn ihre Klage vor dem Arbeitsgericht Aachen hat zunächst Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Köln jedoch hob das Urteil jüngst auf (Az.: 4 Sa 290/21, Urteil vom 2.11.2021).

Die Begründung: Es kommt nicht auf die Beweggründe an. Mit der Weitergabe habe die Beschäftigte Persönlichkeitsrechte verletzt und gegen ihre Pflichten verstoßen. Das Vertrauensverhältnis, das für ihre Aufgaben notwendig ist, sei “unwiederbringlich zerstört” worden, so die Richter.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Tina Groll

Tina Groll arbeitet hauptberuflich als Redakteurin bei ZEIT ONLINE im Ressort Politik & Wirtschaft. 2008 zeichnete sie das Medium Magazin als eine der “Top 30 Journalisten unter 30 Jahren“ aus. Sie ist Mitglied im Deutschen Presserat sowie als Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union tätig. Als Autorin von WIR SIND DER WANDEL beschäftigt sie sich mit der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitspolitik.