Private Kommunikation ist geschützt

Mann mit Handy in den Händen

Kritisieren Beschäftigte im privaten Raum ihren Arbeitgeber, ihre Kolleg:innen oder Kund:innen, schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht solche Äußerungen unter Umständen.

Selbst abfällige oder menschenverachtende Bemerkungen über Vorgesetzte, Kolleg:innen oder Kund:innen in einem privaten Umfeld wie einem WhatsApp-Chat, rechtfertigen keine Kündigung. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 21 Sa 1291/20).

In dem Fall äußerte sich der technische Leiter eines Vereins, der in der Flüchtlingshilfe tätig ist, menschenverachtend über Flüchtlinge und deren Helfer. Diese Kommentare machte er zwar gegenüber Kolleg:innen, jedoch in einem privaten WhatsApp-Chat. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, kündigte er dem Mitarbeitenden.

Gericht erkärt Kündigung für unwirksam

Der Betroffene klagte gegen die Kündigung und zog vor Gericht. Sowohl das Arbeitsgericht Brandenburg als auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg erklärten die Kündigung für unwirksam. Die Richter:innen betonten, dass vertrauliche Kommunikation im privaten Umfeld durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Zudem war der technische Leiter nicht direkt für die Betreuung von Flüchtlingen und deren Helfer zuständig, weshalb die LAG-Richter:innen keine mangelnde Eignung für seine Tätigkeit sahen.

Trotzdem löste das LAG das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf. Die Äußerungen des Mitarbeiters waren inzwischen öffentlich geworden, und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schien unmöglich (§ 9 Kündigungsschutzgesetz). Außerdem hätte der Verein durch die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters seine Glaubwürdigkeit gegenüber geflüchteten Menschen verloren.

Mehr Informationen im SPIEGEL-Bestseller:

Cover Was Chefs nicht dürfen (und was doch)

 

Was Chefs nicht dürfen – und was doch
von Sabine Hockling und Ulf Weigelt
Ullstein Verlag (1. Auflage, Juni 2017)
9,99 Euro (D)
ISBN 978-3-548-37694-3

 


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


 

Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.