Quarantäne ist Urlaub zuhause

Mann schaut aus dem Fenster in den Garten

Eine behördlich angeordnete Quarantäne führt zwischen einem Arbeitgeber und seinem Beschäftigten zu Streit. Erst ein Urteil des  Bundesarbeitsgerichts beendet die Auseinandersetzung.

Ein Beschäftigter hatte Kontakt zu einer Person, die nachweislich an Covid erkrankt war. Daraufhin musste er während seines Urlaubs für acht Tage in behördlich angeordnete Quarantäne. Da der Erholungszweck seines Urlaubs dadurch nicht mehr gewährleistet war, verlangte er von seinem Arbeitgeber, ihm die acht Quarantänetage gutzuschreiben.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtAls der Arbeitgeber sich weigerte, zog der Beschäftigte vor das Arbeitsgericht Hagen, das die Klage jedoch abwies (Az.: 2 Ca 2784/20). Daraufhin ging er in Berufung und erhielt vom Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm Recht (Az.: 5 Sa 100/ 21). Die Richter:innen des LAG begründen ihre Entscheidung damit, dass der Urlaubsanspruch bei einer Quarantäneanordnung ähnlich zu bewerten sei wie bei einer Arbeitsunfähigkeit: Erkranken Mitarbeitende während ihres Urlaubs und können sie ein ärztliches Attest vorlegen, erhalten sie nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Tage gutgeschrieben, an denen sie erkrankt sind. Dementsprechend musste der Arbeitgeber dem Beschäftigten die acht Quarantänetage gutschreiben.

Infektionsschutzgesetz schafft Klarheit

Dagegen wehrte sich der Arbeitgeber und zog vor das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Richter:innen kassierten das LAG-Urteil (Az.: 9 AZR 76/22) und stellten das Urteil des Arbeitsgerichts wieder her. Denn der § 9 BUrlG konnte nicht angewendet werden. Und da es bis zur gesetzlichen Neureglung 2022 keine gesetzliche Regelung für Quarantänefälle gab, musste der Arbeitgeber die acht Quarantänetage auch nicht gutschreiben (Az.: 9 AZR 76/22).


Mehr zum Thema:


Die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 bestimmt nun, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten gilt das jedoch nicht rückwirkend.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.