Quarantäne: Urlaub daheim

Mann schaut aus dem Fenster in den Garten

Eine behördlich angeordnete Quarantäne sorgt für Streit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Erst das Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit.

Ein Beschäftigter hatte Kontakt zu einer nachweislich an Covid erkrankten Person. Deshalb musste er während seines Urlaubs acht Tage in Quarantäne. Da er sich in dieser Zeit nicht erholen konnte, forderte er vom Arbeitgeber, die acht Tage seinem Urlaubskonto gutzuschreiben.

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDer Arbeitgeber lehnte ab. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht Hagen, das die Klage abwies (Az. 2 Ca 2784/20). In der Berufung gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm dem Beschäftigten jedoch recht (Az. 5 Sa 100/21). Die Richter:innen argumentierten, dass Quarantäne wie eine Krankheit zu behandeln sei: Wer im Urlaub erkrankt und ein ärztliches Attest vorlegt, bekommt laut § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Krankheitstage gutgeschrieben. Daher müsse der Arbeitgeber auch die Quarantänetage anrechnen.

Bundesarbeitsgericht entscheidet anders

Der Arbeitgeber legte Revision ein – mit Erfolg. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hob das Urteil des LAG auf und bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts (Az. 9 AZR 76/22). Die Richter:innen erklärten, § 9 BUrlG sei hier nicht anwendbar. Bis zur gesetzlichen Neureglung 2022 fehlte eine klare Regelung für Quarantänefälle. Deshalb musste der Arbeitgeber die acht Tage nicht gutschreiben.


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Seit September 2022 regelt das Infektionsschutzgesetz, dass Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht rückwirkend.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.