Rechte und Pflichten bei Hitze im Job

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Wenn die Temperaturen steigen und die Hitze das Denken erschwert, sind Maßnahmen und Sonderregelungen nötig. Doch was können, sollen und müssen Arbeitgeber und Beschäftigte tun?

Bei hohen Temperaturen fragen sich viele: Gibt es ab einer bestimmten Hitze Hitzefrei? Müssen Arbeitgeber für Abkühlung sorgen? Und gilt die Kleiderordnung auch bei über 30 Grad?

Die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie Leben und Gesundheit der Beschäftigten schützen – soweit es die Arbeit erlaubt.

Ab 25 Grad im Schatten sollten Arbeitgeber:
– Beschäftigten über Gefahren informieren.
– sie schützen, etwa durch Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen mit UV-Filter, Sonnenschutzcremes und leichte Kleidung, die Schweißverdunstung ermöglicht.
– schattige Pausenplätze und kalte Getränke bereitstellen.
– die Umgebungstemperatur und das Wohlbefinden der Beschäftigten im Blick behalten.

Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) empfiehlt, die Raumtemperatur auf maximal 26 Grad zu begrenzen. Liegt die Außentemperatur darüber, darf es ausnahmsweise wärmer sein. Zugluft durch offene Fenster, Türen oder Klimaanlagen ist jedoch zu vermeiden.

Steigt die Temperatur über 30 Grad, sollten Arbeitgeber:
– Arbeiten, die nicht verschiebbar sind, durch Sonnensegel oder -dächer beschatten.
– die Arbeitszeit anpassen, etwa früher oder später beginnen – dabei aber die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden einhalten.
– stündlich fünfminütige Pausen im Schatten anordnen.
– bei schweißtreibender Schutzausrüstung eine zweite Person zur Überwachung einsetzen.

Rechtlich können Beschäftigte diese Maßnahmen nicht erzwingen da die Temperaturvorgabe der ASR nur Sollwerte sind. Beschäftigte dürfen ihre Arbeit bei Hitze also nicht eigenmächtig verweigern oder sich beurlauben.


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Besondere Regelungen für Schwangere und Stillende

Schwangere und stillende Mütter können strengere Maßnahmen verlangen, wenn ein ärztliches Attest dies bestätigt. Können Arbeitgeber die geforderten Temperaturen nicht einhalten, haben Betroffene Anspruch auf einen kühleren Arbeitsplatz oder Freistellung.

Ab 35 Grad im Schatten oder bei schwülem Klima mit über 32 Grad und hoher Luftfeuchtigkeit (über 75 Prozent) sollten Arbeitgeber:
– schwere Arbeiten auf das Nötigste reduzieren.
– sicherstellen, dass Mitarbeitende zwei- bis dreimal pro Stunde 300 bis 500 Milliliter Wasser trinken.
– stündlich 15-minütige Pausen an einem kühlen Ort anordnen.

Die ASR verlangt wirksamen Schutzv vor direkter Sonneneinstrahlung. Fenster, Oberlichter oder Glaswände müssen entsprechend ausgestattet sein. Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht.

Unabhängig von rechtlichen Vorgaben sollten Arbeitgeber Maßnahmen für heiße Tage ergreifen. Es liegt in ihrem Interesse, die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu erhalten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt dazu praktische Tipps.

Was Arbeitgeber tun können:
– Frühmorgens lüften und Räume mit Sonnenschutz abschirmen.
– Nicht benötigte Geräte ausschalten.
– Arbeitszeiten in kühlere Stunden verlegen.
– Zusätzliche Pausen gewähren.
– Arbeitszeit vorübergehend verkürzen (z.B. Überstunden abbauen, Betriebsferien).
– Das Arbeitstempo drosseln.
– Kostenlose Getränke bereitstellen.
– Ventilatoren oder Luftbefeuchter aufstellen.
– Die Kleiderordnung lockern.

Was Beschäftigte selbst tun können:
– Leichte, fettarme Kost bevorzugen.
– Viel trinken.
– Sich regelmäßig abkühlen (z. B. Handgelenke mit Wasser benetzen, gekühltes Obst essen, Füße in kaltem Wasser baden).
– Atmungsaktive Kleidung tragen

Mitarbeitende im Freien sind besonders gefordert. Neben der Hitze belasten UV-Strahlen und Ozon den Körper zusätzlich. Zeigen Beschäftigte Symptome wie Schwäche, Schwindel oder Übelkeit, müssen Arbeitgeber sofort handeln.

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Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.