Scheibenputzen gehört zum Arbeitsweg

Verschmutze Heckscheibe eines Autos

Das Sozialgericht Hamburg entschied: Wer vor der Fahrt die Autoscheiben reinigt, handelt im Rahmen des Arbeitswegs. Ein Bäcker, der dabei stürzte, steht somit unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung.

Das Sozialgericht Hamburg (Az. S 40 U 140/23 D) entschied, dass das Reinigen der Autoscheiben unmittelbar vor Fahrtbeginn zur Wegeunfallversicherung gehört. Solche vorbereitenden Tätigkeiten sind ein notwendiger Teil des Arbeitswegs.

Ein Bäcker wollte zur Arbeit fahren und säuberte vorher die Scheiben seines Autos, um klare Sicht zu haben. Dabei stolperte er über eine Bordsteinkante und brach sich einen Finger. Die Unfallkasse lehnte den Fall als Wegeunfall ab. Sie argumentierte, der Vorfall gehöre nicht zum geschützten Weg, sondern falle höchstens unter die allgemeine Beschäftigtenversicherung.

Warum die Reinigung versichert ist

Irrtümer und Mythen rund ums ArbeitsrechtDas Sozialgericht widersprach und erkannte den Unfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII als Wegeunfall an. Der Schutz greift, wenn die zurückgelegte Strecke und vorbereitende Handlungen eng zusammenhängen. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit – hier das Scheibenreinigen – untrennbar mit der sicheren Fortbewegung auf dem Arbeitsweg verbunden ist.

Das Gericht stufte die Reinigung als notwendige Vorbereitung ein, ähnlich dem Eiskratzen im Winter. Solche Handlungen dienen direkt der Fortbewegung und gelten nicht als private Verrichtungen, sondern als versicherte Tätigkeiten.


Mehr zum Thema:


Keine Unterbrechung des Arbeitswegs

Das Säubern der Scheiben unterbrach den Arbeitsweg nicht, sondern war Teil des einheitlichen Vorgangs des Arbeitsantritts. Der gesamte Ablauf – vom Verlassen der Wohnung bis zum Unfall – blieb durch die Wegeunfallversicherung geschützt. Zudem stellte das Gericht klar, dass die Wegeunfallversicherung einen eigenen Schutzbereich bietet, der sich von der allgemeinen Beschäftigtenversicherung unterscheidet.


Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Rechtsinhalte. Insbesondere ersetzten die Beiträge grundsätzlich nicht eine fachkundige Rechtsberatung.


Wir sind der Wandel-Newsletter

Sabine Hockling

Die Chefredakteurin Sabine Hockling hat WIR SIND DER WANDEL ins Leben gerufen. Die Wirtschaftsjournalistin und SPIEGEL-Bestsellerautorin beschäftigt sich seit über 20 Jahren mit den Veränderungen unserer Arbeitswelt. Als Autorin, Herausgeberin und Ghostwriterin veröffentlicht sie regelmäßig Sachbücher – seit 2023 in dem von ihr gegründeten DIE RATGEBER VERLAG.